«Ich hatte nie das Gefühl, dass irgendetwas faul sei», beschreibt Nicole Müller die Kontaktaufnahme mit Alan, so hiess der Besitzer des Appartements in New York. Kontaktiert hat sie ihn über 9flats.com, einer der grösseren Internetplattformen für Ferienwohnungen.
Liest man den gesamten Nachrichtenverkehr durch, macht das Ganze auf den ersten Blick tatsächlich einen seriösen Eindruck. Es fällt allerdings auf, dass Alan gleich in der zweiten Nachricht die E-Mail-Adresse von Nicole Müller verlangte und sie damit von der Plattform weglockte.
Immer über Internetplattform buchen
«Davor warnen wir ausdrücklich. Es muss immer auf der Plattform selbst alles passieren», so Juliane Loehr von 9flats.com. Sobald man die Plattform verlasse, könne die Buchung nicht mehr kontrolliert werden und die Sicherheitsmassnahmen greifen nicht mehr. «Gastgeber erhalten ihr Geld von uns erst, nachdem der Gast eine Nacht in der Unterkunft übernachtet hat. Dies gibt dem Kunden Zeit, sich an uns zu wenden, wenn es irgendwelche Schwierigkeiten gibt.»
Nicole Müller leistete eine Anzahlung und kurze Zeit später überwies sie sogar den gesamten Betrag im Voraus. Über 3000 Franken. «Alan erwähnte, dass die Gesetzeslage in den USA geändert habe und er alles Geld jetzt bereits brauche», erzählt sie «Espresso». Die böse Überraschung folgte, als sie in New York das bezahlte Appartement beziehen wollte: Die Wohnung stand gar nicht zur Vermietung und war bewohnt. Der Portier kannte auch keinen Alan Erlewine. Er half der Familie wenigstens, spätabends noch ein Hotel zu finden. Mehr tun konnte aber auch er nicht.
Bewertungen des Gastgebers durchlesen
Martin Boess von der Schweizerischen Kriminalprävention kennt solche Fälle. «Die Täter gehen dabei äusserst raffiniert vor, es ist deshalb wichtig, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz genau durchliest.» Weiter solle man auch die bisherigen Bewertungen des Anbieters genau durchlesen und überprüfen, ob diese zum Appartement passen könnten.
Ist der Betrug bereits passiert und man hat das Geld bezahlt, sei die Aussicht auf Erfolg äusserst gering, so Boess. «Gerade, wenn Sie bloss die E-Mail-Adresse vom Täter besitzen, kann die Polizei nichts machen.»
Traum von New York noch nicht geplatzt
Da Nicole Müller vom Täter Festnetznummer, E-Mail-Adresse und Bankdaten besitzt, wird sie ihr Glück mit einer polizeilichen Anzeige versuchen und hoffen, dass sie doch noch zu ihrem Geld kommt. Und auch den Traum «New York» hat sie noch nicht abgeschrieben: «Wir planen schon wieder eine Reise, denn die Stadt ist wirklich schön.» Buchen wird sie dann aber über ein Reisebüro.
Und so schützen sich Wohnungssuchende:
- Suchen Sie im Internet vor allem auf bekannten, renommierten Wohnungs-Portalen. Dort sind solche Inserate seltener anzutreffen. Die Betrüger bewegen sich vor allem auf Internetseiten, auf denen man alles Mögliche ausschreiben kann.
- Werden Sie skeptisch, wenn das Angebot im Inserat zu schön ist, um wahr zu sein.
- Überprüfen Sie, ob an der angegebenen Adresse wirklich eine Wohnung zu vermieten ist, indem Sie zum Beispiel einen Bewohner des Hauses anrufen.
- Werden Sie skeptisch, wenn der Vermieter die Miete nicht über die Plattform abwickeln will.
- Überweisen Sie niemals Geld über einen Geldtransferservice, wenn Sie eine Gegenleistung erwarten und Sie die Person nicht persönlich kennen. Sagen Sie klar, dass Sie die Kaution auf ein Bankkonto überweisen möchten.