- Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat am Mittwoch auch strenge Massnahmen im Sport beschlossen.
- Im Profisport sind Trainings und Wettkämpfe zwar weiterhin zulässig. Veranstaltungen mit mehr als 50 Zuschauern sind aber nicht mehr erlaubt, was de facto zu Geisterspielen führt.
- Im Amateurbereich sind sportliche Aktivitäten mit mehr als 15 Personen verboten. Kontaktsport ist komplett verboten.
- Die Einschränkungen gelten ab Donnerstag auf unbestimmte Zeit.
Die Massnahmen beträfen Veranstaltungen, in denen es zu mehr Kontakten als üblich komme, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in Bern. «Je weniger Kontakte es gibt, umso mehr sinken die Ansteckungszahlen. Das ist das Ziel.» Gesundheitsminister Alain Berset betonte, die Kantone dürften auch strengere Massnahmen beschliessen, nicht aber lockerere.
Nur noch 50 Zuschauer
Im Profisport sind maximal 50 Zuschauer zugelassen. Auch Staff, Medien und Personal für die TV-Übertragung dürfen sich in den Stadien aufhalten. In den Trainings gibt es allerdings Einschränkungen bezüglich der Gruppengrösse.
Amateurfussball muss pausieren
Im Amateursport sind die Einschränkungen gravierender. Komplett verboten sind Sportarten mit Körperkontakt (z.B. Fussball, Hockey, Basketball, Kampfsportarten, Tanzsport). Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind erlaubt.
Maskenpflicht in Innenräumen
Andere sportliche Aktivitäten sind nur in Gruppen bis maximal 15 Personen gestattet. In Innenräumen gilt Maskenpflicht und Abstandsgebot. Aktivitäten wie Geräteturnen. Yoga, Zumba oder Training in Fitnesszentren sind somit teilweise möglich. Auf das Maskentragen kann in grossen Hallen verzichtet werden, wenn der Abstand eingehalten werden kann und es eine gute Lüftung gibt.
Im Freien gilt: Maske oder Abstand. Somit ist Eislaufen im Freien, Joggen Skitouren, Schneeschuhwandern, Langlauf etc. als Einzelperson oder in Gruppen unter den genannten Bedingungen möglich.
Ausnahmen im Jugendsport
Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gelten keine Einschränkungen. Wettkämpfe dürfen jedoch nicht durchgeführt werden.