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Grossanlässe weiter verboten Sportveranstaltungen mit bis zu 300 Personen ab 6. Juni erlaubt

  • Der Bundesrat hat am Mittwoch verkündet, dass Sportveranstaltungen mit bis zu 300 Personen ab dem 6. Juni wieder erlaubt sind.
  • Die Öffnung von Veranstaltungen für bis zu 1000 Zuschauer stellt der Bund für den 24. Juni in Aussicht. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauer bleiben bis Ende August untersagt.
  • Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt sind voraussichtlich bis am 6. Juli untersagt .
  • Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ebenfalls ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt.

Der Bund setzt seinen Lockerungskurs bei den Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus fort. Ab dem 6. Juni erlaubt der Bundesrat die Durchführung von Sport-Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen – in diese Zahl eingeschlossen sind sowohl Akteure auf dem Feld und der Teamstaff wie auch Zuschauer.

Davon vorerst und voraussichtlich bis am 6. Juli ausgeschlossen sind Wettkämpfe in Kontaktsportarten wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz. Der Trainingsbetrieb ist per 6. Juni dagegen für sämtliche Sportarten ohne Einschränkung der Gruppengrösse offen.

SFL entscheidet am Freitag

Mit den neuen Lockerungen erteilt der Bund der Swiss Football League somit grünes Licht für die Fortsetzung des Meisterschaftsbetriebes in Super League und Challenge League. Den endgültigen Entscheid, ob die Fussball-Saison in der Schweiz fortgesetzt oder abgebrochen wird, fällen die zwanzig Klubs der SFL an einer ausserordentlichen Generalversammlung vom Freitag.

Die im Vorfeld von mehreren Medien kolportierte Öffnung von Veranstaltungen für bis zu 1000 Zuschauer stellt der Bund für den 24. Juni in Aussicht. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauer bleiben bis Ende August untersagt.

Kontaktlisten im Stadion?

Auf die Nachfrage eines Journalisten, wie es nun beispielsweise um Fussballstadien stehe mit der 300-Personen-Regel ab dem 6. Juni, erklärte Bundesrat Alain Berset: «Im Grundsatz gilt die Abstandsregel.» Wo diese nicht einzuhalten sei, brauche es Kontaktlisten.

«Wenn es dann um 800 oder 900 Personen geht, wird das natürlich schwieriger mit den Listen», so Berset in Bezug auf die mögliche Lockerung vom 24. Juni. Zu Vorgaben bei Grossveranstaltungen werde der Bundesrat sich noch Gedanken machen.

SRF 1, 27.05.20, 15:00 Uhr ; 

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