Am Donnerstag bestätigte die B-Probe den positiven Befund auf Methamphetamine bei Nikola Portner. Damit ist klar, dass der Goalie der Schweizer Nationalmannschaft schwerwiegende Konsequenzen zu befürchten hat. Momentan ist Portner provisorisch gesperrt.
Gemäss Ernst König, Direktor der Schweizer Antidoping-Behörde Swiss Sport Integrity, muss der 30-Jährige im Extremfall aber mit einer Sperre von bis zu vier Jahren rechnen.
Sollte die Substanz im Wettkampf konsumiert worden sein, ist eine Sperre von bis zu vier Jahren möglich.
«Es ist jetzt Aufgabe des Athleten, nachzuweisen, wie die Substanz in seinen Körper gekommen ist. Sollte die Substanz im Wettkampf konsumiert worden sein, ist eine Sperre von bis zu vier Jahren möglich», sagt König gegenüber SRF. «Wenn er nachweisen kann, dass der Konsum ausserhalb des Wettkampfes stattgefunden hat, geht man dagegen nicht von Vorsatz aus.» In diesem Fall hält König eine Sperre von bis zu zwei Jahren für realistisch.
Das Strafmass festlegen wird die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handball-Bundes. Deren Urteil würde weltweit, also in Portners Fall sowohl für Spiele bei Magdeburg in der deutschen Bundesliga als auch für die Nationalmannschaft gelten.
Nur wenige positive Tests auf Methamphetamine
Portner hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. «In Deutschland gibt es eine zweite Instanz, wo er das Urteil anfechten kann. In der Schweiz wäre das der Internationale Sportsgerichtshof», so König.
Vergleichbare Fälle mit Methamphetaminen sind dem Dopingexperten zumindest hierzulande keine bekannt. «Wir in der Schweiz haben keine Kenntnisse von positiven Tests auf diese Substanz. Und auch weltweit sind diese sehr selten.»