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Medizinische Fehler
Aus Treffpunkt vom 22.05.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 56 Minuten 7 Sekunden.

Falsch behandelt oder Pech gehabt?

Das falsche Bein operiert oder Instrumente im Bauch vergessen: Von diesen Fällen hört man immer wieder. Häufiger ist allerdings eine falsche Dosierung der Medikamente.

Grundsätzlich gilt: Wo behandelt wird, können Fehler passieren. Jeder Eingriff ist mit Risiken verbunden, über die der Arzt im Vorfeld aufklären muss. Diese Risiken sind nicht immer vermeidbar. Deshalb gilt nur als Behandlungsfehler, wenn die nötige Sorgfalt zu wünschen übrig liess und daraus Schäden entstanden sind.

Das Schwierige für den Patienten: Er ist immer in der Nachweispflicht. Das heisst, er muss zu einem Zeitpunkt aktiv um sein Recht kämpfen, zu dem er möglicherweise noch an den Behandlungsfolgen laboriert. Denn nach einem vermeintlichen Behandlungsfehler drängt für den Patienten die Zeit. Die Verjährungsfrist ist verschieden und abhängig davon, wo der Fehler geschehen ist. So gilt fürs Privatspital möglicherweise das Privatrecht, für ein öffentliches das öffentliche Recht – und dazu kommen kantonale Unterschiede. Zum Teil verjährt ein Behandlungsfehler bereits nach ein bis zwei Jahren. Wer betroffen ist, sollte die Frist deshalb frühzeitig klären.

Keine Meldepflicht

Der grösste Teil – geschätzt über 70 Prozent – der gemeldeten potenziellen Fehler entsteht im Medikamentenbereich. Danach folgen Operationen in Bauchraum und Gefässen, im Bereich der Orthopädie, Gynäkologie und Neurochirurgie. Eine Meldepflicht für Behandlungsfehler existiert nicht.

Vielfach kommt es nicht einmal zu Klagen. «Die meisten wollen einfach erst einmal wissen, was da passiert ist. Das ist ein ganz fundamentales Anliegen vieler Patienten, die Wahrheit herauszufinden. Aber dann geht es schon auch um den effektiven Schadenersatz», sagt Barbara Züst, Co-Geschäftsführerin der Stiftung für Patientenschutz. Zunächst einmal lässt man seine Krankengeschichte am besten durch eine externe Stelle einschätzen. Erst dann macht der Gang zu einem spezialisierten Anwalt Sinn.

Radio SRF 1 hat einen ganzen Tag dem Thema Behandlungsfehler gewidmet. Hier der Überblick:

Live im Operationssaal

Ausserdem erfahren Sie hier, wie die chirurgische Arbeit in der Praxis abläuft: Eine Radio SRF1-Reporterin schaute einem Ärzteteam im Kantonsspital Münsterlingen über die Schulter, das sich auf die erste Operation des Tages vorbereitete.

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