Manchmal ist Lärm etwas Vorübergehendes – eine lärmende Baustelle vor dem Haus beispielsweise. Dann kann ein Gehörschutz, Ohrenstöpsel beispielsweise, die Nerven schonen. Sie können den Geräuschpegel um bis zu 30 Dezibel (dB) reduzieren.
Häufiger ist Lärm jedoch dauerhaft – dann helfen auch Ohrstöpsel auf Dauer nicht weiter. Lärmschutzwände können eine solche Massnahme sein. Hunderte Kilometer sind inzwischen entlang viel befahrener Strassen oder Gleise in der Schweiz verbaut.
Eine solche Wand senkt die Belastung um fünf Dezibel, wenn sie eine Höhe hat, die die Sichtlinie auf die Lärmquelle unterbricht.
Ist die Wand noch einmal einen Meter höher, nimmt der Geräuschpegel um zehn Dezibel ab – zumindest in den unteren Geschossen der anliegenden Häuser. Die oberen Stockwerke erreicht der Schall weiterhin. Vielfach hat eine Schallschutzmauer aber auch einen einfachen psychologischen Effekt, nach dem Motto: aus den Augen, aus dem Sinn. Nimmt man die Geräuschquelle nicht mehr wahr, empfindet man sie als weniger störend, selbst wenn die Lärmbelastung noch gleich hoch ist.
Flüsterasphalt und überholte Züge
In diesen Fällen können Lärmschutzfenster zusätzlich helfen. Sie werden vom Lärmverursacher überall dort eingebaut, wo die Alarmgrenze in Räumen wie Schlaf-, Kinder- oder Wohnzimmer überschritten wird. Sie liegt bei 70 Dezibel tagsüber und bei 65 Dezibel nachts.
Die besten Fenster haben ein zentimeterdickes Fensterglas in Schichten, dessen Zwischenräume mit Edelgas gefült sind. Der Schallschutz entspricht dann dem einer 15 Zentimeter dicken Betonwand.
Neubauten entstehen heute an lärmkritschen Stellen meist in «Riegelbauweise» oder auch «Blockrandbebaung». Das heisst: Das Haus steht direkt an der vielbefahrenen Strasse, die Fassade dient auch als Schallschutzmauer zum ruhigen Innenhof, es gibt möglichst in jeder Wohnung Fenster zur lauten und ruhigen Seite hin. Oft entstehen als Schallschutz Mehrfach-Wände, die sich möglichst nicht berühren. Ausserhalb des Wohnraums und der geschützten Innenhöfe hat man von dieser Massnahme natürlich nichts. Dann helfen andere Ansätze, spezielle Strassenbeläge beispielsweise. Sie können den Verkehrslärm um etwa drei Dezibel reduzieren.
An zweiter Stelle nach dem Verkehrslärm fühlen sich Betroffene vom Zugverkehr gestört. Während Personenzüge meist schon auf neuestem Standard rollen, rumpeln Güterzüge deutlich hinterher und das vor allem nachts.
Bis 2015 sollten alle Schweizer Güterzüge schallarm ausgerüstet sein – ausländische Güterzüge sind das aber auch bis dahin vielfach noch nicht. Zusätzliche Anreize zum Umrüsten sollen attraktivere Angebote bieten: Moderne, leisere Züge fahren auf dem Schweizer Schienennetzes für einen Drittel des Preises, der für alte, laute Züge anfällt.
Ruhe in der Luft
Zumindest vor Flugzeugen sollten Anwohner nachts Ruhe haben: Für Privatmaschinen gilt zwischen 22 und 6 Uhr Flugverbot, der gewerbliche Flugverkehr ist zwischen 24 und 5 Uhr gesperrt. Zürcher haben noch länger Ruhe – zwischen 23 und 6 Uhr. Ausserdem sollten Mindestflughöhen über besiedelten Gebieten und Auflagen für laute, ältere Flugzeugmodelle das Problem entschärfen.
Das Bundesamt für Gesundheit sieht die Entwicklungen auf einem guten Weg: Trotz der massiven Zunahme des Flugverkehrs in den letzten drei Jahrzehnten habe die Lärmbelastung durch ihn abgenommen.