Ob gegen chronische Schmerzen, Nebenwirkungen einer Chemotherapie, zur Muskellockerung bei Multipler Sklerose oder gegen Angsterkrankungen: Vielen Patienten könnte mit Medikamenten auf Cannabis-Basis geholfen werden.
Doch nach wie vor ist die Abgabe von Tinkturen, die aus Cannabis gewonnen werden, streng geregelt. Bis der Patient das vom Arzt verschriebene Präparat bekommt, braucht es mehrere Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Nur wenige Ärzte und Patienten nehmen diese aufwändige Prozedur in Kauf.
Zudem bietet bisher in der Schweiz nur eine Apotheke solche Tinkturen an. Auch sie benötigt für die Herstellung eine Ausnahmebewilligung und dies individuell für jeden einzelnen Patienten. Eine Folge der Bewilligungsbürokratie: die Cannabis-Medikamente sind entsprechend teuer.
Ruf nach einfacherem Ablauf
Robert Hämmig, Suchtspezialist der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern, würde sich ein einfacheres Prozedere wünschen. Er nennt als positives Beispiel Holland, Kanada oder gewisse Bundesstaaten der USA. In Holland gebe es einen wissenschaftlich begleiteten Prozess für die Herstellung der Cannabis-Präparate, mit weniger Bewilligungshürden.
Auch Felix Gutzwiller, Präventivmediziner und FDP-Ständerat, wünscht sich eine Vereinfachung der Prozedur, im Interesse der Patienten, die erwiesenermassen von den Vorteilen dieser Präparate profitieren würden. Eine Lockerung bei der medizinischen Nutzung von Cannabis bedeute ja nicht, dass man damit Cannabis als Droge freigebe. «Das sind zwei ganz unterschiedliche Sachen», so Gutzwiller. Bei der medizischen Nutzung sei auch das Suchtpotential viel geringer.