Der medizinische Fortschritt verbessert vieles, erleichtert jedoch nicht alles: Es stehen immer mehr Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, und meist gibt es nicht den einen Königsweg. Ein wichtiger Wegweiser ist dann der Wille des Patienten. Den kann er in einer Patientenverfügung festhalten. Doch allgemein verfasste Äusserungen wie: «Ich will nicht an Maschinen und Schläuchen hängen», werden den komplexen medizinischen Situationen kaum gerecht und helfen weder dem Betroffenen noch dem Behandlungsteam.
Detaillierte Verfügungen
Aufgrund des neuen Erwachsenenschutzrechts, das verstärkt auf die Selbstbestimmung Betroffener setzt, bieten verschiedene Organisationen neue, sehr ausführliche Patientenverfügungen an. In ihnen können Patienten Behandlungswünsche für verschiedene Szenarien festhalten und auch Fragen zu Themen wie Organspende und Bestattungsart klären. Doch das Erstellen einer solchen detaillierten Verfügung kann überfordern. Deshalb sollte man sich Hilfe beim Ausfüllen holen. Diverse Organisationen bieten die Formulare zum Download und manche auch Unterstützung beim Ausfüllen an. Eine gute Anlaufstelle ist auch der Hausarzt.
Doch auch die ausführlichste Patientenverfügung kann nicht jedes denkbare Ereignis einschliessen. Daher gehört zu einer Patientenverfügung im Ernstfall dann auch das Gespräch mit den nächsten Angehörigen, um die persönliche Haltung des Patienten zu klären.
Rolle der Angehörigen
In der Patientenverfügung kann auch ein Vertreter benannt werden, der bei Verlust der eigenen Urteilsfähigkeit befugt ist, medizinische Massnahmen mit dem behandelnden Arzt zu besprechen und im Namen des Patienten zu entscheiden. Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte die Angehörigen automatisch beiziehen. Solche Fälle sind erfahrungsgemäss schwierig: Weitreichende Entscheidungen für einen nahestehenden Menschen fällen zu müssen, ohne dessen Haltung zu kennen, kann traumatisierend sein. Eine Patientenverfügung kann Angehörige hier sehr entlasten.
Aufbewahrungsort muss bekannt sein
Als Aufbewahrungsort der Verfügungen eignen sich Vertrauenspersonen, die im Notfall gut erreichbar sind, also enge Verwandte oder auch der Hausarzt. Neu kann man auf der Versichertenkarte der Krankenkasse abspeichern lassen, ob eine Patientenverfügung existiert und wo sie hinterlegt ist. Im Moment scheint das jedoch Anfang Jahr, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, noch nicht möglich zu sein. Deshalb ist es wichtig, dass der Patient beispielsweise bei Spitaleintritt von sich aus auf eine allfällige Patientenverfügung hinweist. Auch eine Hinweis-Karte im Geldbeutel ist eine gute Methode, auf die eigene Patientenverfügung aufmerksam zu machen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich früh genug, also noch vor einem denkbaren Ernstfall, mit dem eigenen Willen bezüglich Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod auseinanderzusetzen und dies auch nahestehenden Familienmitgliedern oder Freunden mitzuteilen. Hat man dann eine Patientenverfügung erstellt, sollte diese alle zwei Jahre oder nach einer grösseren gesundheitlichen Veränderung überprüft und allenfalls überarbeitet werden.