Die medizinische Infrastruktur ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Und auch innerhalb ein und desselben Landes kann die Versorgung zwischen Stadt und Land ein grosses Gefälle haben. Wer die richtigen Papiere dabei hat und wer sich bereits zuhause die richtigen Adressen für medizinische Hilfe notiert hat, hat es vor Ort viel einfacher.
Die Reisemediziner Dr. Susan DeCrom, Dr. Maia Funk, Dr. Nora Gisin, Prof. Christoph Hatz, Dr. Sabine Schmid und Dr. Robert van der Ploeg haben für «Puls» einige wesentliche Fragen beantwortet.
An was muss ich denken, wenn ich im Ausland zum Arzt oder ins Spital muss?
Vor der Reise ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz bezüglich Krankheiten und Unfälle für Ihre Reisedestination zu überprüfen. Grundsätzlich ist es so, dass Krankenkassen nur medizinische Leistungen im Ausland bei Notfällen bezahlen. Deshalb sollte man im Ausland Arzt oder Spital nur im Notfall aufsuchen. Bei einem Notfall im Ausland zahlt die Grundversicherung maximal doppelt so viel, wie die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
Für Arzt- und Spitalkosten innerhalb Europas sind Sie mit der Grundversicherung meist ausreichend abgedeckt. Bei Überseereisen ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz aber unerlässlich. Auf Reisen in EU- und EFTA-Ländern müssen Sie bei Notfällen die «Europäische Krankenversicherungskarte» (Krankenkassenkarte) vorweisen, sonst müssen Sie die Kosten gleich vor Ort bezahlen. Der Auslandschutz lässt sich mit einer Krankenpflegezusatzversicherung oder einer separaten, zeitlich begrenzten Ferien- und Reiseversicherung erweitern.
Wenn Sie unter chronischen Krankheiten leiden oder regelmässig Medikamente einnehmen, ist es sinnvoll eine kurze Zusammenstellung Ihrer Krankengeschichte (Diagnoseliste) und Medikamentenliste (inkl. Wirkstoffangaben) in einer vor Ort verständlichen Sprache dabeizuhaben. Weiter sollten Sie Ihren Impfausweis, Blutgruppenkarte, Krankenkassenkärtchen und eventuellen Allergiepass immer dabeihaben. Notieren Sie die Notfall-Nummer Ihrer Krankenkasse. Wenn Ihnen im Ausland etwas passiert, müssen Sie unbedingt sobald als möglich Ihre Kasse benachrichtigen.
Nach erfolgter Behandlung verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung, auf welcher Arzt- beziehungsweise Spitalkosten sowie Medikamentenkosten ersichtlich sind, damit Sie die Kosten bei Ihrer Krankenkasse zurückfordern können.
Brauche ich ein Arztzeugnis, wenn ich während den Ferien ärztliche Hilfe brauche oder gar ins Spital muss?
Für die Rückforderung der Heilungskosten oder ein allfälliges Nachholen der entgangenen Ferientage brauchen Sie sicher ein Arztzeugnis.
Wie finde ich im Ausland bei Beschwerden einen kompetenten Arzt?
Vor der Abreise wäre es sinnvoll, sich bereits eine Liste von Ärzten und Spitälern zusammenzustellen. Insbesondere wenn Sie unter chronischen Krankheiten leiden, wäre dies sehr wichtig. Adressen, vor allem von Reise- und Tropenmediziner, findet man im Internet auf der Homepage der Internationalen Gesellschaft für Reisemedizin (ISTM) www.istm.org. Gute Listen findet man teilweise auch auf den Websites der jeweiligen amerikanischen Botschaft www.usembassy.gov. Vor Ort können Informationen bezügliche Ärzte und Spitäler auch in guten Hotels, bei Tourismusbehörden oder eventuell auch bei der lokalen Schweizer Botschaft eingeholt werden.
Ausserdem empfehlen wir Reisenden, Mitglied bei der Rega zu werden, weil diese Organisation bei einem Notfall im Ausland rasch und kompetent über eine Spezialnummer Auskunft geben kann und zudem über eine Liste von Kompetenzzentren aus eigener Erfahrung verfügt, welche sie ihren Mitgliedern vermitteln kann.
Was gehört unbedingt in eine Reiseapotheke?
Es empfiehlt sich, eine gute Reiseapotheke mitzuführen, da im Ausland die Medikamente oft nicht, oder nur in einer anderen Qualität / Zusammensetzung erhältlich sind. Aktuelle Medikamente, die schon zu Hause eingenommen werden, nicht vergessen und in ausreichender Menge mitnehmen (einen Teil im Koffer und einen Teil im Handgepäck). Vorsichtshalber die Packungsbeilage (Handelsname, Wirkstoff) mitnehmen.
Wegen häufigen Medikamentenfälschungen in Entwicklungsländern ist es nicht ratsam, vor Ort Medikamente zu kaufen. Schmerzpatienten mit verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln sollten sich vor der Reise von Ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung (in Englisch) ausstellen lassen, das Gleiche gilt für Flüssigkeiten oder Fertigspritzen (z.B. Insulin). Medikamente sollten trocken gelagert und nicht der direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sein. Einige Medikamente müssen gekühlt in Kühltaschen gehalten werden.
Grundausstattung einer Reiseapotheke
- Persönliche Medikamente in ausreichender Menge
- Verbandsmaterial wie Heftpflaster, elastische Binden, Desinfektionsmittel, Pinzette, Schere, Gaze, Wundverschlussstreifen, Sicherheitsnadeln und ev. Spritzen und Nadeln.
- Fieberthermometer (bruchsichere Hülle)
- Sonnenschutzmittel (wasserfest)
- Mückenschutzmittel
- Insektizid für Textilien- und Raumbehandlung
- Malaria-Medikamente je nach Reisedestination
- Mittel gegen Durchfall
- ohne Fieber oder blutigen Stuhl => «Loperamid»
- mit Fieber und/oder blutigem Stuhl => Antibiotikum
- evtl. orale Rehydratationslösung zum Ausgleich von Salz-/Wasserverlusten - Leichtes Abführmittel bei Verstopfung
- Mittel gegen Reisekrankheit und Übelkeit
- Mittel gegen Schmerzen/Fieber => «Paracetamol» («Aspirin» soll vermieden werden).
- Mittel gegen Erkältung (häufig bei Tropenreisen): Nasenspray, Halsschmerz-/ Hustenmittel
- Mittel gegen Allergien: Antihistaminikum, evtl. Notfallset mit Adrenalin und Kortison
- Antibiotikahaltige Salbe bei Wundinfekten
- Ohrentropfen bei Entzündung des äusseren Gehörganges
- Augentropfen für nicht infektiöse Reizung des Auges
- Präservative
Zudem empfiehlt es sich je nach Destination und individuellem Risiko Medikamente gegen die Höhenkrankheit, zur Thrombose-Prophylaxe sowie genügend Trinkwasser-Desinfektionsmittel dabei zu haben.
Adressen, die Sie stets mit sich tragen sollten
- Hausarzt
- Krankenkasse
- Rega