SRF: Wie erfüllen sich Paare den Kinderwunsch durch künstliche Befruchtungen?
Michael von Wolff: In der Schweiz sind es pro Jahr rund 6000 Paare, die sich einer In-vitro-Fertilisation (IVF) unterziehen. Daraus resultieren ungefähr 2000 Kinder pro Jahr. Diese Anzahl ist derzeit stabil. Das könnte sich durch die Gesetzesänderung 2017 aber ändern. Durch diese ist es Ärzten erlaubt, eine Embryoselektion durchzuführen.
Wir dürfen nun die Embryonen aussuchen, die das grösste Potential haben, zu einer Schwangerschaft zu führen. Für die Frau bedeutet das, dass es zwar weiterhin oft eine Hormonstimulation braucht, aber nicht mehr so viele Embryotransfers.
Dadurch verkürzt sich die IVF-Behandlung. Bisher war dies nur in anderen Ländern wie beispielsweise Spanien erlaubt, nicht aber in der Schweiz. Deshalb haben viele Paare im Ausland die Kinderwunschtherapie durchführen lassen. Diese Paare bleiben nun in der Schweiz.
Eine Geschlechterselektion ist möglich. In der Schweiz ist es aber nicht legal.
Welche Wünsche in Bezug auf das Aussehen der Kinder tragen die werdenden Eltern an Sie heran?
Der Wunsch nach der Wahl der Augenfarbe ist noch nie an mich herangetragen worden. Aber ich wurde schon öfters gefragt, ob man das Geschlecht aussuchen dürfe.
Oft sind es Paare aus dem südeuropäischen Raum, die wissen wollen, ob sie zwischen Junge oder Mädchen auswählen können. Aber das ist hier natürlich verboten. Wir erklären den Paaren dann, dass jedes Kind willkommen sein muss.
Ist es denn bei einer künstlichen Befruchtung überhaupt möglich, das Geschlecht oder die Augenfarbe auszuwählen?
Eine Geschlechterselektion ist möglich und in bestimmten Ländern, beispielsweise in einigen Staaten der USA, auch erlaubt. In der Schweiz ist es aber nicht legal.
Eine Untersuchung zur Feststellung, ob ein Kind blaue oder braune Augen haben wird, ist bei manchen Paaren auch möglich. Dazu werden die Embryonen genetisch untersucht und diejenigen Embryonen ausgewählt, die vermutlich die Gene für die jeweilige Augenfarbe haben werden. Allerdings geht dies nur, wenn die Embryonen auch wirklich die entsprechenden Gene tragen, was wahrscheinlich oft nicht der Fall ist.
Haben die Eltern braune Augen, so ist es unwahrscheinlich, einen Embryo zu finden, der die Gene für blaue Augen trägt. Die meisten anderen Eigenschaften können aber nicht im Vorfeld ausgewählt werden. Denn die meisten Eigenschaften werden polygen vererbt, das heisst, die Eigenschaft wird durch viele Gene beeinflusst.
Mit neuen Methoden wie Crispr/CAS9, der sogenannten Genschere, können Wissenschaftler auch direkt in Gene eingreifen. Sehen Sie da eine Gefahr?
Crispr ist eine ganz neue Technik. Damit können Gene inaktiviert, eliminiert oder sogar ausgetauscht werden. Wissenschaftler wollen mit dieser Methode schwere Generkrankungen heilen. Ich kann mir vorstellen, dass eine solche Genbehandlung in Zukunft möglich sein wird.
Die Humangenetik entwickelt sich von einem diagnostischen zu einem therapeutischen Fach.
Was ich mir aber nicht wünsche ist, dass am menschlichen Embryo das Erbgut verändert wird. Niemand wird genau wissen, was dadurch zusätzlich am Embryo passiert. Darum wäre es sehr fahrlässig, wenn wir die Erbinformationen bei menschlichen Embryonen manipulierten. In der Schweiz ist es streng verboten, die Erbinformationen zu verändern.
Wie könnte die Genetik die Erfüllung des Kinderwunsches verändern?
Die Humangenetik entwickelt sich von einem diagnostischen zu einem therapeutischen Fach. Früher hat man mit der Genetik untersucht, auf welcher genetischen Veränderung eine Erkrankung beruht. In der Zukunft ermöglicht es uns die Genetik, auch Krankheiten zu heilen oder die Ausprägungen der Krankheiten zu beeinflussen. Dies alles ist schon sehr spannend.
Sendung: SRF 1, Einstein, 30.11.2017, 22.25 Uhr.