Seit 17 Jahren unterrichtet Marianne Bossard in Horw, Luzern. Nach langen Arbeitstagen hat sie oft Kopfschmerzen – eine bekannte Nebenwirkung, wenn man Naphthalin-Dämpfen über eine längere Zeit ausgesetzt ist.
Die Lehrerin ergreift die Initiative und fordert eine Untersuchung. Es stellt sich heraus: Die Naphthalin-Konzentration in ihrem Schulzimmer ist doppelt so hoch wie das die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als zulässig ausweist.
Doch vorläufig wird weiter unterrichtet. Einzige Massnahme: Stündliches Lüften. Das sieht auch der Kantonschemiker Silvio Arpagaus als angemessen. Denn bei Naphthalin geht es nicht um die Gefahr einer akuten Aussetzung. Vor einer andauernden Belastung mit den Dämpfen wird jedoch gewarnt.
Wie genau die Naphthalin-Dämpfe den menschlichen Körper schädigen, ist nicht bekannt. Denn dazu gibt es noch zu wenig Forschungsresultate. Die krebserregende Wirkung konnte jedoch in Tierversuchen gezeigt werden.
Darum hat die WHO einen Naphthalin-Richtwert festgelegt. Dieser liegt für eine lange Aufenthaltsdauer in einem betroffenen Raum bei 30 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In der Schweiz gibt es keine vom Bund festgelegte Obergrenze für Naphthalin in der Raumluft.
Eine Geschichte wiederholt sich
Diese Geschichte erinnert an Asbest in den 1960er-Jahren. Auch der wurde wegen seiner nützlichen Eigenschaften gerne und oft verwendet. Bis man feststellte, wie gesundheitsschädlich er ist. Unzählige Gebäude mussten totalsaniert werden, und der Gebrauch von Asbest ist heutzutage strikt verboten.
Dass auch heute noch viele Baustoffe verwendet werden, die in der Zukunft gesundheitliche Probleme verursachen werden, das denkt auch Silvio Arpagaus. Der Kantonschemiker vermutet dies nicht nur, sondern geht davon aus.
Besteht die Vermutung einer Belastung der Raumluft, gibt es verschiedene Massnahmen die ergriffen werden können. «Dabei ist eine gute Raumlufthygiene das A und O», erklärt Silvio Arpagaus.
Habe man jedoch wirklich Beschwerden, sollte man herausfinden, ob diese etwas mit dem Raum zu tun haben. Die Informationsstelle des Bundes oder auch kantonale Fachstellen stellen für solchen Fällen Informationsmaterial zur Verfügung.