Kann ich mich mit 75 Jahren noch anstellen lassen, bei der spitex um Angehörige zu Hause zu pflegen?
Udo Michel: Ja, das ist möglich. Mehr Infos finden sie bei Ihren lokalen Spitex-Organisatonen.
Wir wird eine Anstellung als Pensionierte bei der Spitex verrechnet?
Iren Bischofberger: Es kommt drauf an, ob Sie bereits eine AHV-Rente beziehen. Falls ja, sollten sie mit der Ausgleichskasse Kontakt aufnehmen, und wie die Rente mit einer gleichzeitigen Anstellung berechnet wird.
Was zahlt der Klient der Spitex, wenn er durch Angehörige gepflegt wird, die von der Spitex angestellt sind?
Donika Memisi: Guten Abend, vielen Dank für Ihre Frage. Der Versicherte zahlt i.d.R. lediglich den Klientenanteil, sofern dieser volljährig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren Unser Sohn Yoda ist am 10. August 2022 geboren und bei ihm wurde eine semilobäre Holoprosenzephalie diagnostoziert. Wir haben Glück und es geht ihm sehr gut für das was er hat. Es ist aber wahrscheinlich dass er nicht wird gehen können oder alleine Essen, wahrscheinlich auch nicht Sprechen. Ich habe bereots jetzt meine Anstellung als Lehrperson gekündigt um für ihn da zu sein. Kann auch ich mich bei der Spitex anstellen lassen oder geht das noch nicht weil Yoda noch ein Baby ist? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Susanna Rebai: Guten Abend, da es wie Sie schreiben Yoda zum Glück aktuell gut geht und der Mehraufwand in der Grundpflege gegenüber einem gesunden Baby vermutlich noch nicht grösser ist, würde die Krankenkasse noch keine Leistungen finanzieren. Darum ist eine Anstellung in einer Spitex zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh.
Guten Abend Kann man auch selbst einen Arbeitsvertrag im Stundenlohn für die Betreuung innerhalb der Familie machen? Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen (Vertrag, Unfallversicherung, AHV Beiträge, Feriengeld etc). Vielen Dank Freundliche Grüsse
Iren Bischofberger: Ja, das können Sie. Die Bezahlung des Lohnes für die pflegenden Angehörigen (ob im Stundenlohn oder im Fixlohn) erfolgt dann nicht über einen Spitexbetrieb, sondern über Ihre privaten Mittel. Sie können in diesem Arbeitsvertrag auch andere Aufgaben aufführen, die gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nicht vergütet werden (z. B. Hilfe im Haushalt).
Guten Abend Wieviel beträgt denn der Lohn in der Spitex? Gibt es da unterschiede?
Donika Memisi: Guten Abend, es gibt qualifikationsabhängige Unterschiede in der Vergütung.
Guten Tag Ich bin im AHV Alter und haben aufgrund einer chronischen Erkrankung ständig starke Schmerzen. Aus diesem Grund kann ich schwere Putzarbeiten im Haushalt nicht mehr selber ausführe (ca. 4 Stunden pro Monat). Habe ich Anrecht auf feine Hilflosenentschädigung leichten Grades? Besten Dank für Ihre Antwort
Iren Bischofberger: Das kann gut sein. Ich empfehle Ihnen eine Abklärung mit Hilfe der lokalen Pro Senectute. Oft kommt eine Vertretung auch nach Hause für das Gespräch und die Abklärung. Falls Sie einen Antrag stellen möchten, müssen Sie auch eine Bestätigung Ihrer Beschwerden von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin einreichen.
Guten Abend Unser Sohn, 10 Jahre alt, leidet an einer bilateralen spastischen Cerebralparese (GMFCS Level V), an einer schweren Entwicklungsstörung, an einer pharmaresistenten Epilepsie und ist zudem fast bilnd. Wir beziehen eine Hilflosenentschädigung schweren Grades und einen Intensivpflegezuschlag von 8 Stunden pro Tag. Zudem erhalten wir einen Assistenzbeitrag von 198 Stunden pro Monat, wovon wir durchschnittlich 60 Stunden pro Monat für die zwei Assistentinnen unseres Sohnes beziehen. Wir haben keine Spitex. Bei unserem Sohn fallen – abgesehen von der Verabreichung von Medikamenten und die Unterstützung beim Stuhlgang – vor allem die Betreuung in der Grundpflege ins Gewicht wie Essen und Trinken verabreichen (ca. 4 Stunden pro Tag), Einlagen wechseln, Lagewechsel, An- und Ausziehen, Körperpflege, nach draussen Spazieren gehen, auf dem Schoss halten, um Luft aufzustossen, permanente Beaufsichtigung wegen Epianfällen etc. Mein Mann und ich arbeiten nur noch Teilzeit und sind durch die Pflege unseres Sohnes sehr gefordert, immer hart am Limit unserer Leistungsgrenze. Unser Sohn besucht eine heilpädagogische Schule, wo er einmal in der Woche übernachtet. Wie beurteilen Sie die Chancen, dass wir uns oder ein Elternteil sich bei einer Spitexorganisation für die Pflege unseres Sohnes anstellen lassen können resp. kann? Was wären die Nachteile? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüsse
Susanna Rebai: Grüezi, ja ich denke, da besteht schon eine realistische Chance für eine Anstellungen für alle Verrichtungen der Grundpflege. melden Sie sich doch einmal bei der Spitex in Ihrer Gemeinde / Stadt. Ob es Nachteile gibt, kann ich an dieser Stelle nicht abschätzen – denke aber eher nicht.
Bei der Pflege meiner über 90jährigen Mutter gibt es immer wieder Mal schwierige Situationen. Gibt es eine Anlaufstelle für gerontopsychologische resp. -psychiatrische Fragen, die auch pflegenden Angehörien offen steht?
Iren Bischofberger: Guten Abend. Meines Wissens stehen die vorhandenen Fachstellen auch für Fragen und Anliegen der Angehörigen zur Verfügung. Denn im hohen Alter ist die Situation der (jüngeren oder gleichaltrigen) Angehörigen ja immer auch wichtig. Versuchen Sie auf jeden Fall, Ihr Anliegen vorzubringen. Vielleicht erhalten Sie dann auch Hinweise, wo es noch spezifischere Auskunft oder Hilfe gibt.
Guten Tag Mein Mann und ich sind EL- und AHV- Bezüger . Sollten wir die Spitex demnächst benötigen, wer bezahlt? Mit dem mickrigen Einkommen, das uns zugestanden wird, können wir knapp überleben. Zusätzliche Kosten liegen absolut nicht drin. Danke für Ihre Antwort. Freundliche Grüsse
Udo Michel: Danke für die interessante Fragen. Die Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause werden den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV zurückerstattet, sofern sie nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind. Anträge sind bei den zuständigen Ergänzungsleistungs-Stellen einzureichen. Diese befinden sich in der Regel bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons. Weitere Informationen finden Sie unter www.ahv-iv.ch Es würde sich wohl auch lohnen zu schauen ob sie Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung haben. Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben AHV-Rentner*innen sowie Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind. Der Anspruch entsteht nach einer Hilflosigkeit von mindestens einem Jahr. Massgebend ist die regelmässige Hilfe durch Dritte in den folgenden alltäglichen Tätigkeiten: An- und Auskleiden Aufstehen/Absitzen/Abliegen Essen Körperpflege Verrichten der Notdurft (z.B. Toilettengang) Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte Entsprechende Formulare gibt es auch hier bei den kantonalen Ausgleichsstellen. Ich empfehle Ihnen, sich für weitere Beratungen bei der Pro Senectute zu melden. Sie sind spezialisiert auf diesem Gebiet. Hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Guten Tag Unser landw. Mitarbeiter bezog IV und Hilflosenentschädigung. Er wurde im Dez. 2017 pensioniert. Die Rente entspricht dem Total seiner IV und Hilflosenentschädigung. Wir dachten dann, dass mit der AHV-Rente die Hilflosenentschädigung hinfällig ist. Es ist aber anscheinend gemäss den gerade gesendeten Infos von SRF1 möglich, die Hilflosenentschädigung nochmals zu beantragen?
Iren Bischofberger: Guten Abend. Ja, das ist richtig. Es gibt Hilflosenentschädigung der IV und Hilflosenentschädigung der AHV.
Welche Organisation empfehlen Sie mit dem Ziel, die Angehörigenleistung finanz. entschädigt zu kriegen ?
Iren Bischofberger: Grüezi. Es gibt verschiedene Formen der finanziellen Entschädigung. Wenn Sie die Anstellung meinen, können Sie entweder bei der lokalen Spitex anfragen, ob sie eine Anstellung ermöglichen. Oder Sie erkundigen sich bei einer Spitex, die sich auf das Anstellungsmodell spezialisiert hat. Es gibt auch Kantone oder Gemeinden, die eine Pauschale pro Tag an pflegende Angehörige bezahlt. Da sollte die Gemeindebehörde, die lokale Spitex, die Pro Infirmis (für Versicherte unter dem Rentenalter) oder Pro Senectute (für Versicherte über dem Rentenalter) die nötigen Informationen haben.
Unsere Tochter, Jg. 2015, hat CP und ist im Rollstuhl, besucht die Regelschule mit 1:1Assistenzperson und wir erhalten Hilflosenentschädigung 3. Grades + 4h. Sie wohnt „normal“ bei uns zuhause und wir Eltern übernehmen die Betreuung vollständig. Können wir uns von einer Spitex zur Pflege/Betreuung anstellen lassen? Kinderspitex? Normale Spitex? Vorgehen?
Donika Memisi: Ja, es ist durchaus möglich sich von einer Spitex zur Pflege anstellen zu lassen, welche das Modell der pflegenden Angehörigen anbieten. Es ist darauf zu achten, dass zwischen Betreuung und Pflege differenziert wird. Eine Anstellung als pflegende Angehörige ist nur für die Grundpflege nach KLV 7 möglich. Die Anstellung hat direkten Einfluss auf den bezogenen Assistenzbeitrag, dieser wird um die selbst erbrachten Pflegeleistungen angepasst.
Guten Tag. Meine Tochter ist noch keine 2 Monate alt. Sie hat einen Gendefekt und muss aufgrund einer danit verbundenen Trinkschwäche via Sonde ernährt werden. Somit dauern die Fütterungen deutlich länger als bei einem gesunden Baby, ca 6-8h täglich. Wie viel zusätzliche Grundpflege sie später brauchen wird, wissen wie noch nicht, aber es ist anzunehmen, dass es bestimmt nicht weniger werden wird. Ab wann sind die Voraussetzungen für eine Anstellung bei einer Spitex gegeben?
Susanna Rebai: Guete Abig, es gibt keine Mindeststundenzahl, damit eine Anstellung bei einer Spitex möglich ist. Ich empfehle Ihnen, sich einmal mit der Spitex in Ihrer Gemeinde oder einer kantonalen Kinderspitex in Verbindung zu setzten.
guten abend unser vater ist vor einem monat an bauchspeicheldrüssenkrebs gestorben...ich habe ihn die letzten 5 wochen bei meiner mutter zuhause rund um die uhr betreut...ich war wärend dieser zeit nicht bei meiner regulären arbeit und wollte fragen ob ich irgend eine entschädigung für die betreuung bekommen würde und wo ich mich mälden müsste... mit freundlichen grüssen
Iren Bischofberger: Guten Abend. Am 1.1.2021 trat das neue Bundesgesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in Kraft. Demnach haben Sie pro Jahr max. 10 Tage bezahlten Kurzurlaub zu gut, jeweils max. 3 Tage am Stück, an denen Ihr Arbeitgeber den Lohn bezahlen muss. Falls Sie für die Pflege Ihres Vaters Ferientage bezogen haben, empfehle ich Ihnen das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Sehr geehrte Damen und Herren Mein Vater wird im Sommer 84 Jahre alt und erlitt im Alter von 28 Jahren eine Querschnittlähmung. Er hat nach dem Umfall seinen Beruf als Bauingenieur aber weiter verfolgen können und über 65 gearbeitet. Er bezieht meines Wissens eine ganz kleine IV Rente, ebenso eine kleine SUVA Rente. So genau weiss ich das nicht. Meine Mutter ist 82 Jahre alt und gesundheitlich angeschlagen, zur Zeit mit einer Covid-Infektion im Spital. Ich arbeite nebst meiner freiberuflichen Tätigkeit als Schauspielerin 10% bei der Spitex als Haushilfe. Was soll ich tun, wenn meine Mutter stirbt? Bei der Spitex bin ich ja bereits angestellt...Soll ich, falls ich meinen Vater zu Hause betreue eine Hilflosenentschädigung beantragen? Er ist zwar sehr selbständig, würde aber, falls meine Mutter stirbt, doch auf sehr viel Hilfe von mir angewiesen sein. Kochen, Waschen, Haushalt allgemein, etc... Besten Dank für Ihre Information. Mit freundlichen Grüssen
Udo Michel: Sie sind sind vorausplanend. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt in ihrer Situation. Ohne die genauen Renten zu kennen, die Ihr Vater erhält, rate ich Ihnen eine Beratungsstelle von Pro Senectute aufzusuchen. Insbesondere, wenn es um die Frage der Finanzierung von Leistungen geht. Gerade das Beantragen einer Hilflosenentschädigung drängt sich m.E schon jetzt auf und ist im Gegensatz zur EL nicht vom Einkommen abhängig. Weitere Unterstützung und Hilfe würden Sie beim Entlastungsdienst finden. Er hilft in solchen Fällen gerne und entlastet durch seine Dienstleistungen die betreuenden Angehörigen. Mehr Infos finden sie unter www.entlastungsdienst.ch Beste Grüsse
Guten Abend Wir haben ein Kind mit Angelman-Syndrom, welches 1:1 Betreuung braucht. Kann man sich bei der Spitex anstellen lassen, wenn man Hilfloseentschädigung und Assistenzstunden zu Gute hat? Herzliche Grüsse
Susanna Rebai: Gute Abend, der Mehraufwand in Grundpflege Ihres Kindes würde durch die Krankenkasse finanziert werden. Da sich Krankenkasse und IV austauschen, kann es sein, dass die Hilflosenentschädigung oder auch der Assistenzbeitrag gekürzt würde. Allerdings muss dies von Situation zu Situation beurteilt werden.ich empfehle Ihnen, sich mal bei der für Ihren Kanton zuständigen Kinderspitex zu erkundigen. https://kinder-spitex.ch/ueber-uns/
Guten Abend Damen und Herren Mein Vater ist mitlerweile im Alters- und Pflegeheim und braucht unterstützung im adminstrativen Bereich die ich weitgehend für Ihn übernehme. Gerne möchte er mich dafür Finanziell entschädigen für diesen Aufwand. Was ist dass angemessen?
Iren Bischofberger: Guten Abend. Das ist eine schöne Idee Ihres Vaters. Je nach Kanton ist abzuklären, wie hoch der Betrag ist, der als Schenkung gilt, bzw. was eine regelmässige Entschädigung ist, die allenfalls wie ein Lohn verstanden wird.
Ich habe eine 92 jährige alterdemente Schwiegermutter. Für sie wollen wir nun eine private Pflege organisieren. Worauf ist hier zu achten? Aufgaben dieser Person? Private spitex? Versicherungen?wie oft pro Tag/ pro Woche ist am besten. Meine Schwiegermutter will nicht in ein Altersheim und erledigt auch noch ein paar Sachen selbst zu Hause. Besten Dank für ihre Hilfe
Donika Memisi: Guten Abend, gerne beantworten wir Ihre Fragen. Bei der Auswahl einer Spitex ist es ratsam, dass diese auf die Komplexität der Demenzerkrankung spezialisiert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für eine private oder öffentliche Spitex entscheiden. Über die obligatorische Krankenversicherung werden die erforderlichen Pflegeleistungen direkt, welche im Rahmen der Bedarfsermittlung durch diplomiertes Pflegefachpersonal ermittelt wurden, abgerechnet. Der Bedarf ist individuell zu bestimmen, da kommen viele Faktoren zusammen. Zu unterscheiden ist, zwischen dem tatsächlich benötigten Bedarf und dem Bedürfnis des Einzelnen.
Wir haben ein kind, 15 jahre, cerebral, epilepsie, im rollstuhl, mehrfachbehindert. Wie sieht das im wallis aus? Wir haben jetzt 3xpro woche am abens kinderspitex. Wenn ich mich jetzt da anstellen lassen würde, gehen die stunden von den bewilligten stunden der iv auf mich über oder wäre das zusätzlich? Noch eine frage, wenn ich mich da anstellen lassen würde, muss ich dann auch zu anderen kinder gehen oder können die verlangen zu anderen auch zu gehen?
Susanna Rebai: Guete Abig, ich gehe davon aus, dass an den anderen Tagen wo keine Kinderspitex zu Ihnen kommt der Aufwand in der Grundpflege ja dennoch höher ist als bei einem gesunden 15-jährigen Kind. Darum besteht eine realistische Chance, dass sie nebst den durch die Kinderspitex geleisteten Stunden weiter Stunden als «angestellt» erhalten würden. Informieren sie siech doch einmal bei der Kinderspitexorgansation. Und Nein, sie würden lediglich für die Pflege ihres Kindes angestellt werden.
Guten Abend Unsere Tochter 7 jährig ist mehrfach stark beeinträchtigt. Wir pflegen sie zu Hause. Wo können wir uns konkret melden, um mal informationen zu bekommen bezüglich bezahlter Pflege der Angehörigen? Herzlichen Dank für Euer Engagement. Liebe Grüsse
Susanna Rebai: Guten Abend, nehmen Sie doch gerne mit der in Ihrem Kanton zuständigen Kinderspitex Kontakt auf. https://kinder-spitex.ch/ueber-uns/
Guten Tag Seit mein Vater vor 4 Jahren mit 91 gestorben ist, betreue/unterstütze ich täglich zwischen 2-4 Stunden meine Mutter die mit 88 Jahren damit sie noch selbständig in einer 3.5 Zimmer Wohnung in Wallisellen wohnen kann. Ich musste deshalb beruflich mein Arbeistpensum um ca.30-40%% reduzieren und habe deshalb auch weniger Einkommen. Wie ich jetzt im SRF Puls TV programm lese, könnte ich mich von einer Spitex anstellen lassen? Meine Mutter benötigt unterstützung mit Diabetes spritzen, Sie hat keine Kraft in den Händen,Medikamenten und Tuben öffnen, begleitete Arzttermine da sie nur auf einer Seite hört und das auch nur schlecht trotz Hörgerät. Ich begleite sie zum einkaufen, und vorallem mit alle Post und Schriftliches, weil das mein Vater immer gemacht hat. Rechnungen der Krankenkasse einreichen, Kontrolle aller rechnungen, Hilfe im Haushalt und sonst viele kleinigkeiten, abfall/recyling, replay TV Sendungen programieren, Batterien wechseln im hörgerät. Sie freute sich auch einfach um die Geselligkeit und Ausflüge die wir zusammen unternehmen. Könnte ich mich bei der Spitex anstellen lassen und falls ja bei welcher und wie muss ich das beantragen? Vielen Dank und Freundliche Grüsse
Donika Memisi: Für eine Anstellung als pflegende Angehörige können Sie sich nur für die Leistungen der Grundpflege, wie Körperpflege, Mobilisation, Hilfe bei Essen und Trinken etc., anstellen. Für die Leistung der Behandlungspflege, wie das Verabreichen von Medikamenten, wie in Ihrem Falle das Insulin spritzen, dürfen nur wenn diese durch qualifiziertes Pflegepersonal erbracht wurden, mit der Krankenversicherung abgerechnet werden. Für die Betreuung, wie Sie es schildern, kann eine Anstellung als pflegende Angehörige nicht erfolgen.
Hilflosenentschädigung Meine Frau (1945) ist 100% Pflegebedürftig. Im Oktober 2022 habe ich sie auf anraten von Freunden bei der Hilflosenentschädigung angemeldet. Vor 2 Wochen habe ich nachgefragt, wie der Stand ist. Anwort: wir sind überlastet. Es wird noch dauern. Frage: Wie lange dauert es in der Regel, bis die Hilflosenentschädigung einen Antrag behandeln muss? Werden Anträge absichtlich verzögert, um Geld zu sparen? Viele Grüsse
Udo Michel: Besten Dank für ihre Frage. Meine Erfahrung ist, dass die Gesuche unterschiedlich schnell beantwortet werden und entweder von der Komplexität des «Falles» abhängig ist oder die zuständigen Stellen effektiv überlastet sind. Relevant scheint mir jedoch folgendes: Der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung entsteht frühestens nach Ablauf der einjährigen Wartezeit. Melden Sie sich mehr als ein Jahr nach Entstehen des Anspruches an, so wird die Hilflosenentschädigung höchstens für die zwölf der Anmeldung zum Leistungsbezug vorangegangenen Monate ausgerichtet. Für weitere Infos empfehle ich Ihnen eine Beratungsstelle der Pro Senectute aufzusuchen. Beste Grüsse
Guten Abend Wir haben zwei Kinder und eines mit einem seltenen Gendefekt und hohem Betreuungsaufwand für alle täglichen Lebensverrichtungen. Wir haben IV Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag beides höchste Stufe sowie Assistenz Stunden. Unsere Tochter ist 8 Jahre alt. Wenn ich als Mutter mich bei einer Spitex anstellen lasse, wo wird dies bei der IV Leistung in Abzug gebracht (gekürzt) ? Bei den Assistenzstunden? Beim Intensivpflegezuschlag Stunden? Vielen Dank für die Beantwortung.
Susanna Rebai: Guten Abend, bei der Anstellung ginge es um den Mehraufwand im Bereich der Grundpflegeleistungen und dies würde über die Krankenkasse finanziert werden. Da die IV und die Krankenkasse sich gegenseitig informieren, kann es theoretisch zu einer Kürzung kommen. Da dieses Modell noch sehr wenig praktiziert wird, empfehle ich Ihnen, dies mit der IV-Stelle in Ihrem Kanton oder der zuständigen Kinderspitexorganisation zu prüfen. https://kinder-spitex.ch/ueber-uns/
Guten Abend Mein Vater hat jahrelang meine demente Mutter allein betreut und gepflegt. Wäre die Möglichkeit einer Spitex Anstellung auch bestanden wenn er bereits pensioniert war? Sie hatten beide nur eine sehr kleine Rente und hätten einen Zustupf sehr gut gebrauchen können und wenn ja warum hat uns niemand über diese Möglichkeit aufgeklärt? Wir waren auch in Kontakt mit der Pro Senectute, welche über die geringen finanziellen Mittel im Bild war. Vielen Dank und freundliche Grüsse
Iren Bischofberger: Die Anstellung bei der Spitex ist im Kanton Graubünden und in einzelnen Schweizer Gemeinden bereits seit vielen Jahren möglich. Aber sie war bis vor wenigen Jahren eine Nische. Seit ungefähr 2018 wurden mehrere Spitexbetriebe gegründet, die sich auf die Anstellung spezialisiert haben. In einigen Zeitungen oder Mitgliederbroschüren von Krankenversicherungen wurde darüber auch berichtet. Eine Anstellung ist im Pensionsalter möglich, sofern es keine andere kantonale Regelung gibt. Ob eine Anstellung zustande kommt, entscheidet der jeweilige Spitexbetrieb. Er hat eine Fürsorgepflicht in Bezug auf die Gesundheit der Mitarbeitenden.
Sehr geehrtes Fachpersonen Team Ich habe eine Tochter, die mit einer seltenen Syndrome geboren ist und auch von ASS schwer betroffen ist. Sie spricht paar einzelne Wörter und ist in vielen Bereichen eher ein 3 Jahre altes Kind. Sie ist 6 Jahre alt und benötigt in allen Lebensbereich Hilfe und bekommt die IV Hilflosenentschädigung (grad: Schwer). „klassisch“ muss sie aber nicht gepflegt werden, da sie sich selber gut bewegen kann und körperlich recht fit ist, aber Tag und Nacht Windeln trägt, und man in vielen Bereichen ihr helfen und sie dauernd überwachen muss. Meine Frage ist, wie sieht die Lage aus, wenn sie erwachen wird? Es ist davon klar auszugehen, dass sie zirka eine ~ IQ 55 hat und in vielen Bereichen immer an Unterstützung angewiesen wird. Worauf hat sie dann Recht um externe Unterstützung? Wo kann ich bin läufend erkundigen? Wir wohnen in Kanton TG. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Donika Memisi: Gute Informationshilfen finden Sie auf den Seiten der Pro Cap: www.procap.ch, und Pro Infirmis: www.proinfirmis.ch. Auch von der IV können Sie sich eingehend beraten lassen.
Guten Abend Unsere Eltern sind 95 und 93 Jahre alt. Unsere Mutter leidet an Parkinson und unser Vater ist in einer Chemotherapie. Bis vor einem halben Jahr konnte unser Vater den Haushalt führen und zu unserer Mutter schauen. Natürlich mit Unterstützung der Spitex, die drei mal pro Tag kommt und meine Mutter beim Toilettengang begleitet und ihr die Windeln wechselt. Meine Mutter braucht Hilde beim Aussteigen aus dem Bett, wie auch beim aufstehen aus einem Stuhl. Alleine kommt sie nicht mehr hoch. An schlechten Tagen braucht sie auch Unterstützung beim Essen. Unser Vater konnte diese Arbeiten in der Vergangenheit übernehmen ist jetzt aber nicht mehr dazu in der Lage. Auch die Essenszubereitung kann mein Vater alleine nicht mehr machen. Ganz zu schweigen von Arztbesuchen alleine wahrnehmen oder Einkäufe tätigen. All die Tätigkeiten neben der Spitextätigkeit haben meine Schwester und ich bis jetzt wahrgenommen. Da wir beide Berufstätig sind ist das auf die Länge nicht mehr alleine machbar. Nun meine Frage: Kann meine Mutter und/oder Vater Hilflosenunterstützung beantragen obwohl unsere Eltern keine Ergänzungsleistungen beanspruchen? Wir werden uns auch weiterhin um unsere Eltern kümmern wir suchen jedoch nach Entlastungsmöglichkeiten damit wir nicht mehr jeden Tag für unsere Eltern Sorgen müssen, sondern vielleicht nur noch 4 Tage die Woche. Doch diese Entlastungen kosten Geld. Daher meine Anfrage; kann unsere Mutter und/oder unser Vater Hilflosenunterstützung beantragen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüsse
Udo Michel: Ich bin immer wieder beeindruckt was pflegende und betreuende Angehörige leisten. So auch bei Ihnen. Der Anspruch einer Hilflosenentschädigung ist (im Gegensatz zur EL) nicht von Einkommen und Vermögen abhängig und daher (gemäss Beschreibung von Ihnen) wohl auch möglich. Ich empfehle Ihnen das Gesuch so schnell als möglich einzureichen (Unterstützung kriegen Sie nötigenfalls bei Pro Senectute), weil die Bearbeitungszeit länger dauern kann. Sicher habe Sie auf der Suche nach Entlastungsmöglichkeiten auch schon beim Entlastungsdienst «reingeschaut». Wenn Nein, kann ich die Infos unter www.entlastungdienst.ch empfehlen. Er ist auf Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen spezialisiert. Ich hoffe, ihnen ein bisschen geholfen zu haben.
Unser Sohn kam mit einer beidseitigen CP zur Welt. Ab welchem Alter kann man eine Spitex Anstellung in Betrachtung ziehen? Er wird diesen Oktober 3 Jahre alt und ist komplett auf Hilfe angewiesen.
Susanna Rebai: Guten Abend, sie können ab sofort mit der zuständigen Kinderspitex in Ihrem Kanton klären, wie die Möglichkeiten einer Anstellung für den Bereich der Grundpflege (Mehraufwand gegenüber einem gleichaltrigen gesunden Kind sind. https://kinder-spitex.ch/ueber-uns/
Unser Sohn geb 1983 hat ein Geburtsgebrechen ich pflegte ihn und auch heute kommt er alle 2 Wochenende nach Hause und ich pflege ihn immer noch. Sein entwicklungsstand = 2jähriges Kleinkind. Er hat Epilepsie und geistige Behinderung. Auch machte mein Mann im 2018 einen Hirnschlag und ist zu Hause und auf meine Unterstützung angewiesen. Er bekommt HL und da wir keine Spitex haben, bleibt dieser Betrag ganz für uns. Würde ich bei einer Spitex Anstellung finden, was würde finanziell für mich verbessern? Die KK würde ja dann berechnen und wir müssten von der HL bezahlen. Im Moment kann ich meinen Mann pflegen da er kommunikativ ist, einzig Lörperpflege, Fahrt in Therapien oder Arztbesuche, das muss ich auch abdecken. Wenn am Wochenende auch unser L zu Hause ist, bin ich sehr beschäftigt mit meinen Mannen. Liebe grüsse
Donika Memisi: Bei einer Anstellung als pflegende Angehörige für die Grundpflege Ihres Mannes würden Sie entsprechend des ermittelten Bedarfs entlohnt werden. Grundsätzlich bleibt die Hilflosenentschädigung unberührt. Der mit der Krankenversicherung abgerechnete Pflegeaufwand wird daran berechnet, welche Leistungen über die Hilflosenentschädigung bereits vergütet wurden. Es darf natürlich zu keiner Doppelvergütung kommen. Die Begleitung zum Arzt bzw. zu Therapien sind nicht über die Grundpflegeleistung abgedeckt. Weitere Vorzüge einer Anstellung sind, die direkte Unterstützung und Betreuung durch geschultes Pflegefachpersonal. Ein regelmässiger Austausch zwischen pflegendem Angehörigen und der Pflegefachperson wird gewährleistet. Die Pflegesituation wird regelmassig durch geschultes Fachpersonal begutachtet und bewertet, somit kann die Qualität der Pflegesituation nachhaltig positiv beeinflusst werden.
Machen das alle spitexorganisationen, das anstellen von angehörigen? In allen kantonen? Ist das nicht eine art arbeit wegbehmen der spitex ubd darum das nicht machen wollen?
Iren Bischofberger: Guten Abend. Jeder Spitexbetrieb kann selber entscheiden, ober er pflegende Angehörige anstellen möchte oder nicht. Damit eine Anstellung möglich ist, muss zuerst der Pflegebedarf der versicherten Person von einer Pflegefachperson erhoben werden. Wenn der Bedarf vorhanden ist, wird entschieden, welche Aufgaben der Grundpflege die pflegenden Angehörigen als Spitex-Mitarbeitende übernehmen. Deshalb nimmt niemand der Spitex Arbeit weg. Und: Wenn Angehörige einen Pflegeberuf haben (z. B. Pflegefachperson, Fachfrau/mann Gesundheit), dürfen sie auch andere Arbeiten als Grundpflege übernehmen.
Meine Schwägerin betreut und unterstützt meine 91-jährige Mutter. Oben des Zweifamilienhauses wohnen mein Bruder und Schwägerin, unten meine Mutter. Meine Schwägerin hilft beim morgentlichen Waschritual, schaut immer wieder rein, wird gerufen, kocht, putzt, fährt zum Arzt usw. Sie macht alles, was meine Mutter nicht mehr gut selbständig kann. Meine Mutter bezahlt meiner Schwägerin pauschal Fr. 2'000.- pro Monat (ohne Miete der Wohnung). Wir meinen: Wenn die Spitex kommen würde, könnte man einen Teil bei der Krankenkasse zurückverlangen. Aber so kann nur max. Fr. 2'000.- von der KK zurückverlangt werden und nur, weil meine Mutter vor kurzem einen Unfall hatte und vom Arzt bescheinigt wurde. Wie können wir vorgehen, dass meine Mutter eine grössere Rückvergütung von der KK oder so erhält für Pflege und Hilfe meiner Schwägerin? Danke für Ihre Antwort und Gruss
Iren Bischofberger: Guten Abend. Ja, die Spitex könnte die Pflege durch die Krankenversicherung vergüten lassen. Der Arzt hat die Bescheinigung ja bereits ausgestellt, diese wird von der Spitex benötigt. Falls Ihre Schwägerin es möchte, kann sie sich eine Anstellung bei der Spitex überlegen, denn aufgrund Ihrer Angaben erbringt sie auch Grundpflege. Dafür kann sie als angestellte pflegende Angehörige entschädigt werden. Dann vergütet die Krankenversicherung die erbrachten Leistungen an die Spitex, und die Spitex bezahlt ihr den Lohn. Die Spitex muss dann überprüfen, welche Qualifikation Ihre Schwägerin für die übernommenen Aufgaben benötigt. Ihre Schwägerin unterstützt Ihre Mutter auch mit Aufgaben, die nicht von der Krankenversicherung vergütet werden (Haushalt, Arztbesuche etc.). Deshalb könnte ein Teil der CHF 2000 für diese Arbeiten weiterhin bezahlt werden.
Guten Tag, im Sommer/Herbst ist ein neues Gesetz gekommen : Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen. Am 29.9.22 haben wir die Bewilligung dazu erhalten. Am 23.11.22 wurde uns mitgeteilt das die Leistungsmenge schon erreicht ist und bis Ende 2023 keine neuen Familien aufgenommen werden können ( Kt. Aargau). Ab 2024 ist eine Steigerung der Leistungsmenge vorgesehen und es wird geprüft ob neue Familien aufgenommen werden können. Wissen sie dazu mehr? Wo im Kt. Aargau kann Mann/Frau sich bei der Spitex anstellen lassen? Wir haben HILO mittel / IPS 8 ( Assistenz und Spitex) Und die andere Frage: Wir müssen mit unserer Tochter sehr oft zum Arzt/Spital und brauchen immer Fremdbetreuung für die anderen drei Geschwister. Kann hier mein Mann vom Geschäft aus einen Anspruch für «Arztbesuch Krankes Kind» erhalten? Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Susanna Rebai: Guten Abend, ich empfehle Ihnen, sich dazu mit Procap https://www.procap.ch/ in Verbindung zu setzten.
Ist die Ausbildung und Anstellung für Pflegebetreuer/innen bei Spitex auch für Pensionierte möglich?
Donika Memisi: Ja, die Anstellung als pflegende Angehörige ist auch für Pensionierte möglich. Die Ausbildung zum Pflegehelfer/in kann ebenfalls von Pensionierten absolviert werden.
Guten Tag, meine Mutter 82 hat im Oktober ein delir erlitten und ist seitdem von spital zu altersheim über FU in embrach zu Pflege zu Hause nun im altersheim eglisau. Sie hat eine Rente von ca.1850 .- und das Altersheim kostet ca 5000.- Also geht ihr Konto jeden Monat ca 3000 .- runter. Nun meine Frage; Was passiert danach gehen Sie auf das Konto von Ihrem Ehemann (meinem vater) los , sie haben in kloten einen kleinen Block in dem sie auch selber wohnen. Ich habe jetzt mal das Formular hilflosenentschädigung ausgefüllt , weiss aber nicht ob das eine Wartezeit hat bis man es einreichen kann. Freundliche grüsse
Iren Bischofberger: Grüezi. Ein Antrag für Hilflosenentschädigung der AHV ist ein guter Schritt. Wenn das Vermögen Ihrer Mutter aufgebraucht ist bis zu einem gewissen Betrag, hat sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Es gibt auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt (SVA) einen EL-Rechner, den Sie ausprobieren können. Eine Beratung zu dieser EL-Berechnung und was das Vermögen Ihres Vaters und auch das Eigentum angeht, können Sie auch mit Hilfe der Regionalstelle der Pro Senectute machen.
Guten Abend Gibt es eine Kurzausbildung für die Pflege von Angehörigen? Wenn ja, welche und wo?
Donika Memisi: Guten Abend, die Mindestqualifikation wird über die Ausbildung zum Pflegehelfer/in erworben. Diverse Institute bieten den Ausbildungskurs an. Sie können sich beispielsweise über die Seite vom Schweizerischen Roten Kreuz darüber informieren.
Unser Kind 4 3/4 hat ausgeprägten frühkindlicher Autismus. Wir hatten einmal kontakt mit einer Firma aus Kloten (nicht Spitex) die auch das System dieser Anstellung macht. Unser Sohn braucht die 24 Stunden überwachung aber nicht weil er an einer Maschine angeschlossen ist. Die Sache mit der dauernden überwachung, das er auf die Strasse lauft nicht zuhört, alles in den Mund, nicht sich selber anziehen und aufs WC geht usw. wird nicht miteingerechnet! Wir kriegen die leichte Hilflosenentschàdigung, im Sommer eventuell die mittlere. Auf die Spitex haben wir kein Anrecht wurde uns gesagt, ein Kind in dem Alter gibt Arbeit. Ausserdem haben wir jetzt im Kanton ZUG einen Kindergarten gefunden, dort ist er ab August tagsüber. Sehen sie da für uns auch diese Möglichkeiten einer solchen Anstellung? Meine Frau konnte bis jetzt unmöglich arbeiten, ich arbeite dafür bei 2 Anstellungen zu gesamt 140%
Susanna Rebai: Guten Abend, ich empfehle Ihnen, den grundsätzlichen Anspruch auf Kinderspitex direkt mit der IV-Stelle oder Procap https://www.procap.ch/ zu klären
Guten Abend Vorab, es ist eine unbeschreiblich gute Sache, dass man heutzutage tatsächlich für Pflegesituationen Hilfe zur Optimierung bekommt. Gerade bin ich als alleinstehende Person in der Situation wo ich erkenne, dass meine Eltern im Alltag immer mehr auf Unterstützung angewiesen sind. Dazu kommt, dass Vater neu die Diagnose Demenz bekommen hat. Gerne würde ich meine Arbeitspensum reduzieren und mich mehr um sie kümmern. Mehr und mehr kommt bei mir das Bedürfnis künftig allgemein für ältere Menschen im Einsatz zu sein. D.jh. ich denke an eine Umschulung, evtl. Selbstständigkeit, usw. Wir wohnen im Kanton Solothurn. Um den Rahmen meiner Fragen hier nicht zu sprengen ist die Situtation ein Kurzfassung. An wen sollte ich mich mit dem Anliegen am besten wenden. Für euer Engagement und den Einsatz vielen herzlichen Dank.
Iren Bischofberger: Danke für das Kompliment! Für eine Umschulung können Sie sich an die kantonale Berufsberatung wenden. Oder Sie erkundigen sich direkt beim Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales im Kt. Solothurn, welche Ausbildung für Sie in Frage kommt. Sie können auch mit einem Pflegehilfekurs beginnen, dazu bietet z. B. das Rote Kreuz Kurse an.
Guten Abend Meine Mutter pflegt unser Vater zu Hause. Sie leben von der AHV und werden noch von der Ausgleichs Kasse unterstützt. Zurzeit kann mein Vater nicht mehr viel selber machen, da er oft Schwindelanfälle hat und sehr fest zittert. Ist es sinnvoll, sich von der Spitex anzustellen? Freundliche Grüsse
Iren Bischofberger: Guten Abend. Aufgrund Ihrer Angaben könnten Sie sich anstellen lassen, denn der Gesundheitszustand Ihres Vaters lässt auf den Bedarf an Grundpflege schliessen. Erkundigen Sie sich am besten bei der lokalen Spitex, und auch was die Spitex anstelle Ihrer Mutter übernehmen könnte.
Guten Abend, meine tochter ist seit Geburt behindert. Wir pflegen sie zu hause. Bekommen von der IV Hilflosenentschädigung. Kann ich mich trotzdem noch zusätzlich von einee spitex anstellen lassen? Oder wird dann die HE der IV gestrichen? Kennen sie eine spitex in der nähe von Murgenthal? Besten dank gruss
Susanna Rebai: Guten Abend, der Mehraufwand in der Grundpflege würde über die Krankenkasse finanziert. Da dieses Modell der Anstellung von pflegenden Angehörigen noch sehr wenig verbreitet ist im Bereich der Kinderspitex-Organisationen empfehle ich Ihnen, eine allfällige Kürzung direkt mit der für Ihr Kind zuständigen IV-Stelle zu klären. Leider ist mir nicht bekannt, welche Spitex in Ihrer Region eine Anstellung anbieten würde. Informieren Sie sich doch gerne bei der zuständigen Kinderspitex-Organisation. https://kinder-spitex.ch/ueber-uns/
Ich pflege seit über 4 Jahren meine Frau, die eine schwere Hirnblutung erlitten hat. Sie ist rechtsseitig handicapiert und braucht einen Rollstuhl. Neben dem Pflegepersonal, pflege ich sie, wenn das Pflegepersonal heimgegangen ist. Ich helfe bei den alltäglichen Dingen des Lebens ( z.B. kleide sie an /aus, helfe beim Toilettengang, begleite sie beim Gehen mit dem Stock etc.). Seit ein paar Jahren bin ich Rentner, arbeite aber weiterhin einige Stunden in meinem alten Beruf. Kann ich mich auch von einer Spitex anstellen lassen?
Iren Bischofberger: Grüezi. Ja, eine Anstellung könnte für die von Ihnen genannten Aufgaben möglich sein. Erkundigen Sie sich bei der lokalen Spitex, welche Möglichkeiten Sie dort haben, und welche Bedingungen bestehen.
Meine Mutter 84 kann selbstständig essen/trinken, Kleider an-abziehen, duschen. Jedoch nicht mehr Wäsche waschen, Lebensmittel einkaufen und kochen, da sie ihr Gleichgewicht verloren hat. Ich nehme an das gehört nicht zur Grundpflege; kostet mich jedoch auch viel Zeit. Was gibt es für Möglichkeiten?
Iren Bischofberger: Grüezi. Ja, die von Ihnen genannten Arbeiten sind keine Grundpflege. Allenfalls hat Ihre Mutter eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, die für Haushaltsaufgaben aufkommt? Oder lokale Dienste übernehmen diese Aufgabe. Das ist in der Regel kostenpflichtig. Aber vielleicht gibt es Freiwilligendienste (z. B. von Kirchen). Oder Sie nehmen Kontakt auf mit einer Organisation, die Zeitgutschriften ermöglicht (z. B. Zeitgut in Luzern).
Gibt es Voraussetzungen für die Anstellung bei einer Spitex, wenn ich Angehörige pflege? Gibt es für private auch Inkonvenienzen wie Sonntagszulage etc.
Donika Memisi: Grundvoraussetzung einer Anstellung bei einer Spitexorganisation ist zum einen die Volljährigkeit und die Erwerbsfähigkeit muss gegeben sein. Das Absolvieren eines Pflegehelferkurs, sofern keine vergleichbare anrechenbare Ausbildung vorhanden ist, ist ebenfalls Voraussetzung einer Anstellung. Dieser ist innerhalb eines Jahres abzuschliessen. Der pflegende Angehörige wird für die Erbringung der Grundpflege angestellt. Die Grundpflege umfasst Tätigkeiten, wie z.B. die Körperpflege, das An-/Auskleiden, die Unterstützung bzw. Gabe beim Essen und Trinken, etc. Die Anstellung eines pflegenden Angehörigen ist gleichgesetzt zu einem ordentlichen Arbeitsverhältnis. Aus dem sowohl für den pflegenden Angehörigen (Arbeitnehmer) und der Pflegeorganisation (Arbeitgeber) gleichermassen Rechte und Pflichten bestehen. Die Vertragsmodalitäten werden im Einzelnen von der Spitexorganisation bestimmt.
Mein Vater ist 90 Jahre alt und noch voll gesund (ohne körperliche oder geistige Beeinträchtigungen). Er lebt allein im Tessin. Ich bin sein einziger Sohn und lebe und arbeite in der Deutschschweiz. Natürlich unterstütze ich ihn, soweit es mir möglich ist. Es ist aber schwierig für mich, oft vor Ort bei ihm zu sein. Mit der Zeit wird er sicher mehr Unterstützung brauchen. Ich möchte, dass er weiterhin in seinem Haus leben kann, da seine Anpassungsfähigkeit in seinem Alter begrenzt ist. Ein Umzug zu uns in die Deutschschweiz kommt daher nicht in Frage. Ebenso ist ein Altersheim für die Zukunft für mich (und meinen Vater) keine Option. Frage: Bietet der Staat eine Hilfe für mögliche Unterstützungen (zum Beispiel finanzielle Unterstützung für Spitex-Dienstleistungen) in seinem Fall an?
Udo Michel: Ich verstehe den Wunsch, Ihrem Vater so lange wie möglich zu ermöglichen in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben. Es ist auch sehr sinnvoll sich schon jetzt mit diesen Fragen auseinanderzusetzten. Ihre aufgeworfenen Fragen sind von mehreren Faktoren abhängig, die mit Stand von Heute nur halbwegs beantwortet werden können. Staatliche Unterstützung erfolgt in aller Regel via Ergänzungsleistungen (Einkommenns-und Vermögensabhängig) und Hilflosenentschädigung (unabhängig von Einkommen und Vermögen, vom Grad der Hilflosigkeit abhängig). Ich empfehle ihnen folgendes Vorgehen. Lassen Sie sich von der Pro Senectute genau beraten, wie dabei vorzugehen wäre. Zudem wäre es sicher sinnvoll, zu schauen, welche Organisationen am Wohnort ihres Vaters tätig sind und Hilfestellungen anbieten. Nebst allfälligen pflegerischen Tätigkeiten auch hauswirtschaftliche und andere Unterstützungen, damit Ihr Vater so lange als möglich selbständig in seiner gewohnten Umgebung funktionieren kann. Beste Grüsse
Guten Abend, Wir als Eltern pflegen unsere Mehrfach beeinträchtigte Tochter 15j. Von der IV gibt es Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag und Assisentzbeitrag. Würde bei einer Anstellung als Spitex für die Grundpflege nebst der Kürzung der Assistenzstunden auch bei dem Intensivpflegezuschlag gekürzt?
Susanna Rebai: Guten Abend, der Mehraufwand in der Grundpflege würde über die Krankenkasse finanziert. Da dieses Modell der Anstellung von pflegenden Angehörigen noch sehr wenig verbreitet ist im Bereich der Kinderspitex-Organisationen empfehle ich Ihnen, eine allfällige Kürzung direkt mit der für Ihr Kind zuständigen IV-Stelle zu klären.
Unsere Tochter ist 12 Jährig, bekommt HL schwer, Intensivpflege mittel, Assistenz beitrag 100 Std im Monat, ist immer sehr schwer Personen zu finden, und für 3 Std in der Woche die Spitex. Darf ich mich dan noch von der Spitex anstellen lassen,ohne das die anderen Leistungen gekürzt weden?
Susanna Rebai: Guten Abend, der Mehraufwand in der Grundpflege würde über die Krankenkasse finanziert. Da dieses Modell der Anstellung von pflegenden Angehörigen noch sehr wenig verbreitet ist im Bereich der Kinderspitex-Organisationen empfehle ich Ihnen, eine allfällige Kürzung direkt mit der für Ihr Kind zuständigen IV-Stelle zu klären.
Können Menschen im AHV-Alter sich auch bei der Spitex anstellen lassen? Es geht nicht um den Lohn, sondern um die Unterstützsungstgespräche und die Schulungen. Freundliche Grüsse
Iren Bischofberger: Guten Abend. Wenn Sie keine Anstellung möchten, haben Sie dennoch die Möglichkeit, sich bei der Spitex zur Pflegesituation in Ihrer Familie beraten zu lassen. In der Krankenpflege-Leistungsversordnung (KLV) heisst es im Art. 7, dass die Spitex Beratung und Anleitung für «nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkende» erbringen kann. Das heisst, wenn jemand in Ihrer Familie Spitexleistunge in Anspruch nimmt, dann können Sie sich als Angehörige beraten und instruieren lassen. Die Leistung wird dann über die versicherte Person abgerechnet. Dafür brauchen Sie also keine Anstellung.
Grüezi Meine Mutter ist über 100jährig und tägl. kommt morgens und abends die Spitex. Mutter wohnt noch immer selbständig in einer Wohnung (Alterssiedlung). Wenn das nicht mehr möglich sein wird möchte sie keinesfalls ins Altersheim. Frage 1: kann ich mich als bereits « pensionierte» Person bei der Spitex anstellen lassen für die Pflege meiner Mutter wenn ich sie dann zu mir nähme? Frage 2: was würde das meine Mutter kosten? Frage 3: ich bin pensionierte Pflegefachfrau HF Psychiatrie. Dürfte ich da mehr als nur Grundpflege abrechnen? Also auch Medikamente richten und verabreichen, Blutdruck messen usw.? Vielen Dank für Ihre Antwort Freundliche Grüsse
Donika Memisi: Grüezi, zu Frage 1: Sie können sich auch als «pensionierte» Person bei einer Spitex anstellen lassen. Es macht keinen Unterschied ob Sie Ihre Mutter zu sich nehmen. Zu Frage 2: Ihre Mutter hätte lediglich den Klientenanteil zu tragen. Zu Frage 3: als ausgebildete HF sind Sie berechtigt die Leistungen der Behandlungspflege durchzuführen.
Mein Ehemann ist an Lungenkrebs erkrankt, im Moment ist er noch im Spital, ich möchte ihn Nachhause nehmen und pflegen/ betreuen. Ich bin Diplomierte Pflegefachfrau HF, arbeite 80% im Moment vom Hausarzt krankgeschrieben, weil ich mein Mann bis vor einer Woche zuhause betreute. Meine Frage wie muss ich vorgehen, wenn ich meinen Mann, Nachhause nehme? Ich kann dann ja nicht arbeiten gehen. Vielen Dank für ihre Antwort Mit freundlichen Grüssen
Iren Bischofberger: Guten Abend. Als Pflegefachfrau HF können Sie sich von der Spitex anstellen lassen und dürfen dann alle Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) übernehmen. Mit Ihrem Arbeitgeber können Sie vereinbaren, dass Sie vorübergehend beurlaubt werden und eine andere Anstellung annehmen. Das müssten Sie arbeitsrechtlich mit dem Arbeitgeber abklären. Sie können auch mit dem Spitexbetrieb, der Sie allenfalls anstellt, eine Arbeitsteilung machen, damit Sie, wenn sich zuhause die Situation allenfalls stabilisiert hat, zwei Teilzeit-Anstellungen haben (d. h. eine bei der Spitex und eine bei ihrem jetzigen Arbeitegeber).
unser sohn 3.6.2021 hat CP ab welchem Alter ist gibt es denn diese Möglichkeit? Bisher haben wir auch keine Hilflosenentschädigung beantragt da diese ab 2 ist. zudem hat meine Mutter Alzheimer, ich pflege sie neben Spitex indem ich wasche putze koche und betreue. Hilflosenentschädigung erhält sie noch nicht obwohl sie ende 2 stadium ist aber die diagnose erst vergangenen herbst war. zudem habe ich mich für den srk kurs angemeldet, genau in dieser überlegung. wäre das überhaupt notwendig?
Udo Michel: Ich gehe davon aus, dass ihr Sohn in den Genuss einer HE kommen sollte. Folgendermassen ist der Anspruch in der Publikaton (4.16 Leistungen der IV) der AHV/IV umschrieben. Der Anspruch entsteht, nachdem die Voraussetzungen während eines Jahres erfüllt gewesen sind und die Hilflosigkeit weiterhin andauert. Bei Kleinkindern im ersten Lebensjahr entsteht der Anspruch sofort, wenn die Hilflosigkeit voraussichtlich mehr als zwölf Monate dauern wird. Ich empfehle ihnen, die ganze Angelegenheit bei den Beratungsstellen der Pro Infirmis abklären zu lassen. Das Gleiche gilt für ihre Mutter (gab es hier einen negativen Bescheid der AHV/IV?). Ich gehe auch hier davon aus, dass sie Anspruch hat oder sicher in Zukunft haben wird. Hier empfehle ich eine Abklärung bei den Beratungsstellen der Pro Senectute. Die Absolvierung eines SRK Kurses ist zu empfehlen, so sind sich auch bei einer allfälligen Anstellung bei einer Spitex-Organisation auf der «sicheren Seite». Beste Grüsse
Guten Abend Ist es nicht so dass die pflegenden Angehörigen von erwachsenen Personen einen SRK Pflegehilfe Kurs absolviert haben müssen, damit die Pflege über die Krankenkasse abgerechnet werden kann ? Freundliche Grüsse P.S. lieben Gruss an Frau Rebai
Donika Memisi: Guten Abend, es unabhängig davon in welchem Alter die zu pflegende Person ist. Eine Pflegehelferkurs wird bei Anstellung als pflegender Angehörige vorausgesetzt. Nur dann können Leistungen der Grundpflege mit der Krankenversicherung abgerechnet werden.
Als unverheirateter Sohn (58) betreue ich meine bald 93-jährige Mutter. Sie bezieht zwar keine Spitex-Hilfe, ist aber gesundheitlich altersbedingt gezeichnet. Ich bin selbständig, arbeite zuhause und wohne unter dem selben Dach wie meine Mutter, jeder in seiner unabhängigen Wohneinheit. Ich bin der alleinige Betreuer meiner Mutter und stehe eigentlich ständig zur Verfügung. Im Prinzip geht das ja auch soweit gut, sie ist geistig fit, in keiner Weise dement, höchstens oft etwas depressiv, was belastend sein kann, ich kann das schlecht abfangen. Menschlich verstehen wir uns gut. Wir können keine Spitex-Hilfe in Anspruch nehmen, da wir keine Grundpflege benötigen. Mich belastet, dass ich nicht spontan über meine Zeit verfügen kann. Freizeit- und das Management meines Privatlebens ist schwierig. Ich kann im Prinzip nicht ausfallen, Ferien sind schwer zu realisieren. Ich kann mich stundenweise freiboxen. Eine Woche Skiferien konnte ich realisieren mit Hilfe von Pro senectute. Man konnte das weit voraus planen. Die Arztversorgung ist insofern unbefriedigend, als dass ihr bei keinem ihrer Altersleiden Milderung oder Hilfe geboten werden kann. Arthrose, Schwindel, Tinnitus, Verdauungsschwierigkeiten, auch Depressionen, die sie selber aber nie eingestehen wird. Mir ist keine Anlaufstelle bekannt, wo ihre Anliegen ernst genommen würden. Als Selbständiger im grafischen Bereich in meinem Alter wird das Arbeitsumfeld nicht einfacher. Ich bin darauf angewiesen flexibel auf Kundenwünsche einzugehen. Das erschwert die Koordination von Arbeit und Betreuung. Freizeit organisieren ist lediglich spontan möglich, was aber durch die Umstände erschwert wird. Ist ihnen eine Anlaufstelle bekannt, die uns beiden oder wenigstens einen von uns beraten oder helfen kann? Vielleicht auch nur bei einem Punkt, den ich aufgeführt habe, oder wenigstens bei einem Aspekt davon. Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus. Herzliche Grüsse.
Udo Michel: Hinsichtlich einer möglichen Entlastung für betreuend Angehörige kann ich Ihnen den Entlastungsdienst empfehlen. Er ist dafür das pflegende und betreuende Angehörig zu entlasten indem er für Betreuung sorgt. Mehr Infos finden Sie unter www.entlastungsdienst.ch Beste Grüsse
Hallo mein vater hate vor 7jahren einen schlaganfall und er braucht immer wider hilfe für jegliche art. Wir waren immer 3 kinder zuhause und konnten so mit meiner mutter die aufgaben aufteilen. Aber da wir jetzt alle kinder ausziehen arbeitet meine mutter nicht mehr weil sie 100% auf meinen vater schauen muss. Jetzt will ich fragen wie sollen wir reagieren um eine hilfe thema geld vom kanton anzufordern oder was steht überhaubt meiner mutter zu? Für die hilfe die si 24/7 macht
Iren Bischofberger: Guten Abend. Überprüfen Sie neben der Spitex, und den Empfehlungen der Spitex, auch die Möglichkeit der Betreuungsgutschriften, die später die Altersrente verbessern, wenn man im Erwerbsalter nicht oder nur wenig erwerbstätig war und nahe Angehörige unterstützt hat.
Sendung Puls und Spitex Guten Abend, ich muss einfach klar stellen, das die Spitex nur Angehörige anstellen darf die mindestens einen Grundkurs Pflegehelfer SRK absolvierten. Aber nicht ohne Ausbildung. Grüsse
Iren Bischofberger: Guten Abend, das ist nicht ganz korrekt. Wenn der Spitexbetrieb, der Angehörige anstellt, nicht dem sogenannten Administrativvertrag unterstellt ist, braucht es nicht zwingend eine Ausbildung. Zudem sind die Ausbildungsbestimmungen aktuell in Diskussion. Wichtig ist, dass pflegende Angehörige nur für die Pflege in einem einzelnen Haushalt angestellt sind und für diese Pflegesituation die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben müssen, damit es den Patientinnen und Patienten und natürlich auch ihnen selber gut geht.