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Drei Grundbedingungen für die bezahlte Angehörigenpflege
Aus Puls vom 01.05.2023.
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Puls kompakt #36 So klappt die Angehörigenpflege bei der Spitex

Will man sich für die Angehörigenpflege bei einer Spitex anstellen lassen, so sind kantonale Unterschiede bezüglich der Bedingungen zu beachten. Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen.

Punkt 1: Mindestalter und Ausbildung.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Nicht alle Spitex-Organisationen verlangen eine Ausbildung. Und das Anstellungsverhältnis betrifft nur Leistungen der Grundpflege.

Punkt 2: Was ist die Grundpflege?

Grundpflege bedeutet beispielsweise: Hygienemassnahmen, Essen und Trinken, Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, An- und Auskleiden und beim Toilettengang.

Punkt 3: Wer darf pflegen?

Anstellen lassen dürfen sich direkte Verwandte, nahestehende Personen wie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder auch gute Bekannte.

Puls, 01.05.2023, 21:05 Uhr ; 

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