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Garderoben-Diebstahl: Wer haftet?
Beim Besuch eines Restaurants wurde einer «Espresso»-Hörerin der teure Pelzmantel aus der Garderobe gestohlen. Bezahlen will ihr der entstandene Schaden niemand.
Die Versicherung des Restaurants will für den Schaden nicht aufkommen, weil der Pelzmantel nicht angemessen sorgfältig verstaut wurde. Das Restaurant selbst will nicht bezahlen, weil die Kundin einverstanden war, den Mantel in der Garderobe zu deponieren.
DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo ist anderer Meinung und sagt: Wenn dem Restaurant ein Kleidungsstück anvertraut wird, muss es auch für dieses haften.
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