Ab einem gewissen Wert ist man sogar verpflichtet, den Eigentümer ausfindig zu machen. Dies sagt Stefan Walther, Sektionsleiter bei der Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern: «Wenn der gefundene Gegenstand den Wert von zehn Franken übersteigt, muss gemäss Zivilgesetzbuch der Eigentümer ausfindig gemacht werden.» Der Gang ins Fundbüro ist darum am einfachsten.
Das sollten Sie wissen:
* Wer Fundsachen auf Facebook oder Twitter stellt, läuft Gefahr, sich aus Datenschutzgründen strafbar zu machen.
* Verlorene Gegenstände sollten so rasch als möglich ins Fundbüro gebracht werden.
* Wenn Sie etwas verloren haben, sollten Sie sich in den ersten drei Monaten beim Fundbüro melden.
Das sollten Sie wissen:
* Wer Fundsachen auf Facebook oder Twitter stellt, läuft Gefahr, sich aus Datenschutzgründen strafbar zu machen.
* Verlorene Gegenstände sollten so rasch als möglich ins Fundbüro gebracht werden.
* Wenn Sie etwas verloren haben, sollten Sie sich in den ersten drei Monaten beim Fundbüro melden.