Ist der Pass weg, sollte man das so rasch als möglich der örtlichen Polizeistelle melden, sagt Jasmine Blum von der Eidgenössischen Zollverwaltung in Basel: «Sobald die Kantonspolizei die Ausweisnummer zur Fahndung aus schreibt, ist der Pass oder die Identitätskarte ungültig.»
Was tun im Inland?
• Bei Verlust des Ausweises sofort der örtlichen Polizei melden.
• Die Ausweisnummer wird zur Fahndung national und international ausgeschrieben, um den Missbrauch durch Dritte vorzubeugen. Der Pass oder die ID sind dann ungültig.
• Nach erfolgter Anzeige kann der Ersatzausweis beantragt werden.
Was tun im Ausland?
• Sofort eine Verlustanzeige bei der lokalen Polizeistelle machen.
• Nach erfolgter Anzeige sich beim örtlichen Schweizerischen Konsulat melden und Ersatzausweis beantragen.
• Auch wenn kein Ersatzausweis benötigt wird, sollte man es dem Konsulat melden. So kann die Ausweisnummer sofort zur Fahndung ausgeschrieben werden.
• Wenn der Ausweisverlust nicht einer schweizerischen Vertretung gemeldet wurde, sollte man den Verlust unbedingt nach Rückkehr einer schweizerischen Polizeidienststelle melden.
Was tun im Inland?
• Bei Verlust des Ausweises sofort der örtlichen Polizei melden.
• Die Ausweisnummer wird zur Fahndung national und international ausgeschrieben, um den Missbrauch durch Dritte vorzubeugen. Der Pass oder die ID sind dann ungültig.
• Nach erfolgter Anzeige kann der Ersatzausweis beantragt werden.
Was tun im Ausland?
• Sofort eine Verlustanzeige bei der lokalen Polizeistelle machen.
• Nach erfolgter Anzeige sich beim örtlichen Schweizerischen Konsulat melden und Ersatzausweis beantragen.
• Auch wenn kein Ersatzausweis benötigt wird, sollte man es dem Konsulat melden. So kann die Ausweisnummer sofort zur Fahndung ausgeschrieben werden.
• Wenn der Ausweisverlust nicht einer schweizerischen Vertretung gemeldet wurde, sollte man den Verlust unbedingt nach Rückkehr einer schweizerischen Polizeidienststelle melden.