Mehrmals eingebrochen, verurteilt und im Gefängnis gelandet: John*, der in dieser Reportage seinen bürgerlichen Namen nicht nennen möchte, ist 25 Jahre alt und sitzt eine rund dreijährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil ab. Sein Alltag unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von jenem, den die meisten in seinem Alter kennen: Früh aufstehen, arbeiten und abends noch ein bisschen Sport, aber all das eben hinter Gittern.
Die JVA Witzwil ist eine offene Vollzugsanstalt und gleichzeitig der grösste Landwirtschaftsbetrieb der Schweiz. Rund 160 Häftlinge sind hier inhaftiert. Wobei sich diese Zahl schnell verändert, da es grosse Unterschiede in der Länge der Haftstrafen gibt. Die meisten Männer halten sich hier nur wenige Monate auf, andere mehrere Jahre.
Zweite Chance
Was ein offener Vollzug bedeutet, zeigt sich sogleich: Es gilt Arbeitspflicht, auf dem ganzen Areal herrscht reges Treiben. Kälber wachsen hier auf, Pferde bekommen ihren Auslauf, Inhaftierte arbeiten in Werkstätten und mittendrin macht auch John eine Ausbildung zum Fachmann Betriebsunterhalt – er wird also Hauswart. «Wenn ich schon hier drin bin, möchte ich die Zeit nutzen für eine Ausbildung», sagt er. Er habe ja nochmals Glück gehabt. Aufgrund des Ausmasses seines Delikts sei er beinahe in einem geschlossenen Vollzug gelandet. «Die Staatsanwältin sagte aber, sie wolle mir diese Chance geben, weil ich noch relativ jung bin.»
Ziel ist Wiedereingliederung
Auf die Privilegien im offenen Vollzug angesprochen, sagt Gefängnisdirektor Balz Bütikofer, dass es der Freiheitsentzug sei, der die Strafe darstelle: «Die Inhaftierten dürfen sich nicht einfach so dorthin bewegen, wo sie möchten. Es gelten strikte Regeln.» Der offene Vollzug solle ein Übungsfeld darstellen, um es wieder in die Gesellschaft zurückzuschaffen.
Und das will auch John. Er hat die Hälfte seiner Haftstrafe bereits hinter sich und Pläne für die Zeit nach seiner Entlassung hat er auch: Er möchte nicht Hauswart bleiben, sondern soziale Arbeit studieren.
*Name wurde von der Redaktion geändert.