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Brennpunkt Afghanistan Wie die Schweiz dem illegalen Kunsthandel die Stirn bietet

Aktuell in Afghanistan: In politisch instabilen Situationen ist die Gefahr gross, dass Kulturgüter geplündert und zu Geld gemacht werden. Was kann ein Land wie die Schweiz dagegen tun? Antworten von Benno Widmer vom Bundesamt für Kultur.

Benno Widmer

Kunsthistoriker und Jurist

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Benno Widmer leitet die Sektion Museen und Sammlungen des Bundesamtes für Kultur. Davor leitete er die Anlaufstelle Raubkunst und die Fachstelle für internationalen Kulturgütertransfer.

SRF: Hat die Schweiz aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan besondere Massnahmen ergriffen, um illegalen Handel mit Kulturgütern aus dieser Region möglichst zu verhindern?

Benno Widmer: Ja. Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Afghanistan werden an der Grenze Kulturgüter, die möglicherweise aus Afghanistan kommen, vermehrt kontrolliert.

Es ist ja schon heute gesetzlich verboten, gestohlene oder geplünderte Kulturgüter in die Schweiz ein-, aus- oder durchzuführen. Ebenfalls ist der Handel mit solchen gestohlenen oder geplünderten Kulturgütern verboten.

Jetzt gilt beim Zoll das Prinzip der Selbstanmeldung. Werden vermehrt Stichproben gemacht, damit nicht geschmuggelt wird?

Das ist der Fall. Die Zollstellen wurden auf die Einfuhr von möglichen Kulturgütern aus Afghanistan sensibilisiert. Solche Sendungen werden verstärkt kontrolliert. Der Zoll wiederum kann solche Kulturgüter zurückbehalten und Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden einreichen.

Wir sind sehr aufmerksam und schauen genau hin.
Autor: Benno Widmer Jurist

Sie haben es angesprochen: Es gibt das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, der den illegalen Handel mit Kulturgütern verhindern soll. Wie gut lässt sich das umsetzen in der Praxis?

Das Gesetz ist jetzt schon 16 Jahre in Kraft, und es hat sich gezeigt, dass es gut umsetzbar ist. Eine wichtige Rolle beim Vollzug spielen insbesondere die erwähnten Zollkontrollen an der Grenze.

Dort tauchen gestohlene oder geplünderte Kulturgüter auf dem Weg in die Schweiz zum ersten Mal auf. Darüber hinaus finden aber auch Kontrollen der Sorgfaltspflichten zum Beispiel beim Kunsthandel statt.

Sie sagten, die Sorgfaltspflichten im Kunsthandel werden abgeklärt. Heisst das, Sie machen zum Beispiel auch Kontrollen von Katalogen von Galerien?

Das ist so. Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur ist mit der Durchführung solcher Kontrollen beauftragt. Sie schaut dann Kataloge, Internet- oder sonstige Angebote an und wählt ganz gezielt Risiko-Objekte für die Kontrollen aus.

Wie besorgt sind Sie, wenn Sie die Lage der Kulturgüter in Afghanistan betrachten?

Wir sind sehr aufmerksam und schauen genau hin mit den Möglichkeiten, die wir haben. Wir klären auch regelmässig mit den internationalen Organisationen, was der Wissensstand dort ist und verfolgen die Entwicklung ganz nahe.

Das Gespräch führte Irene Grüter.

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