Wegen der Kontroverse um die Aufarbeitung der Bührle-Sammlung im Kunsthaus Zürich will die international bekannte Schweizer Künstlerin Miriam Cahn ihre Bilder zurück – konkret: zurückkaufen. Sie wolle als Jüdin nicht mehr länger im Zürcher Kunsthaus vertreten sein und ziehe darum sämtliche Arbeiten ab, begründete sie am Mittwoch den Schritt.
Im Leihen und Kaufen von Bildern sind Kunstmuseen geübt. Ein Verkauf von Werken wäre hingegen eine absolute Ausnahme, sagt Björn Quellenberg, Sprecher des Kunsthauses Zürich im Interview.
SRF: Miriam Cahn zieht ihre Bilder aus dem Kunsthaus Zürich ab, war heute im jüdischen Wochenmagazin «Tacheles» zu lesen. Wie viele Bilder hat das Kunsthaus Zürich von Miriam Cahn?
Björn Quellenberg: Das Kunsthaus hat aktuell 44 Werke von Miriam Cahn in seinem Besitz, 31 davon sind im Eigentum des Kunsthauses und 13 im Eigentum der Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, die diese Werke hier als Dauerleihgabe deponiert hat.
Das ist meines Erachtens ein Novum, dass eine Künstlerin ein Werk Jahrzehnte später zurückkauft.
Im «Tacheles» war zu lesen, dass Frau Cahn ihre Bilder «zum Originalpreis des Ankaufs zurückkaufen» will. Geht das rechtlich überhaupt?
Das Kunsthaus hat bisher keinen Brief oder keine Mail von Frau Cahn entgegennehmen können, in dem uns die Absicht von Frau Cahn persönlich dargelegt wird. Insofern möchten wir jetzt auch nicht spekulieren, zu welchen Konditionen und welche Art von Angebot Frau Cahn dem Kunsthaus machen möchte.
Kam es je vor, dass Künstlerinnen ihre Bilder zurückgekauft haben?
Das ist meines Erachtens ein Novum. Es wäre eine absolute Ausnahme, dass ein Künstler oder eine Künstlerin ein Werk, das sie dem Kunsthaus verkauft hat, Jahrzehnte später zurückkauft.
Warum ist das rechtlich so schwierig, etwas zurückzukaufen?
Das Zürcher Kunsthaus ist von seinen Statuten her dazu gehalten, Kunst zu erwerben, zu sammeln und auszustellen. Ein Verkauf von Kunst wäre eine absolute Ausnahme.
Sie haben unterschieden zwischen Dauerleihgaben und gekauften Werken. Bei Dauerleihgaben wäre eine Rücknahme aber möglich?
Eine Dauerleihgabe kann abgezogen oder zurückgezogen werden. Trotzdem ist bei den Dauerleihgaben, um die es bei Miriam Cahn geht, die Eigentümerin die Vereinigung Zürcher Kunstfreunde. Wenn die Künstlerin auch diese Dauerleihgabe zurückfordern sollte, dann geht es da allenfalls auch um eine Eigentumsrückübertragung.
Das Kunsthaus hat sich in den 80er-Jahren ganz bewusst für Frau Cahns Arbeiten entschieden.
Aber wir kennen das Anliegen der Künstlerin nicht und können deshalb aktuell dazu nicht seriös Stellung nehmen.
Inwiefern wäre das schlimm für das Kunsthaus, wenn Frau Cahn ihre Bilder zurückziehen würde?
Das Kunsthaus hat sich in den 80er-Jahren ganz bewusst für Frau Cahns Arbeiten entschieden. Weil sie politisch brisant waren und Frau Cahn eine engagierte Künstlerin ist.
Wir haben es auch nicht beim Erwerb von ein, zwei oder fünf Werken belassen, sondern haben insgesamt 44 Arbeiten im Kunsthaus. Das zeigt, dass wir die Werke der Künstlerin schätzen. Natürlich würden wir diese ungerne ziehen lassen.
Das Gespräch führte Fabienne Naegeli.