Der Entscheid der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt wurde mit Spannung erwartet. Ging es doch darum, ob im Verfahren um den Traditionsverlag Suhrkamp einer der Gesellschafter ausgeschlossen oder die gemeinsame Gesellschaft aufgelöst würde. Anstatt eines Paukenschlags wird das Verfahren nun aber vertagt: Das Gericht will den Konrahenten Zeit für eine aussergerichtliche Einigung geben. Für eine weitere mögliche Verhandlung wurde der 25. September bestimmt.
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Die Gesellschafter sind seit Jahren zerstritten. Auf der einen Seite steht Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz, die über eine Familienstiftung die Mehrheit von 61 Prozent am Verlag hält. Ihr Kontrahent ist der Hamburger Medienunternehmer Hans Barlach, der mit 39 Prozent an Suhrkamp beteiligt. Vor Gericht erschienen beide nicht.
Ein Rechtsstreit schon seit Jahren
Die Gesellschafter des renommierten Verlags wollen sich gegenseitig ausschliessen: Barlach hatte im Falle des Nichtausschlusses seiner Widersacherin die Auflösung der gesamten Gesellschaft beantragt. Er beharrt auf dem Rücktritt von Suhrkamp-Chefin Unseld-Berkéwicz. Die Verlegerwitwe hat ihrerseits Kampfwillen signalisiert. Vor Gericht erweiterte der Suhrkamp Verlag seinen Antrag und brachte eine Abfindung für Barlach ins Spiel.
Das Landgericht Berlin hat im Dezember bereits Unseld-Berkéwicz als Geschäftsführerin abberufen. Sie habe rechtswidrig für den Verlag Event-Räume in ihrer eigenen Berliner Villa angemietet und den Mitgesellschafter nicht informiert, so die Begründung. Dagegen legte die Suhrkamp-Chefin jedoch Berufung ein.