Die Schweiz ist das Land der Mieterinnen und Mieter. Mit rund 60 Prozent ist der Anteil der Miethaushalte einer der höchsten in Europa. Das Mietrecht gut zu kennen, ist also für viele von uns durchaus sinnvoll.
1. Kann ich mich gegen die Wohnungskündigung wehren?
Ja. Mieterinnen und Mieter können sich gegen eine Wohnungskündigung wehren und bei der Schlichtungsbehörde eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen. Das ist auch möglich, wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht. Dazu muss die Mieterin belegen können, dass sie die Kündigung besonders hart trifft oder es für sie schwierig bis unmöglich ist, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine andere Wohnung zu finden.
2. Was tun bei lauten Nachbarn?
Egal, ob es sich um eine Mietwohnung oder um eine Eigentumswohnung handelt: Bewohnerinnen haben Rücksicht aufeinander zu nehmen. Erlaubt ist, was nicht übermässig stört. Ab wann Lärm als übermässig gilt, bemisst sich nicht nach objektiven Kriterien. Handelt es sich um einen Alt- oder Neubau? Oder in welchen Räumen die Wohnung eingeschränkt nutzbar? Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, bleibt nur der Gang zum Gericht.
3. Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten oder fordern?
Nein. Auch nicht bei längerer Abwesenheit des Mieters. Zwar verlangen das viele Vermieter, verpflichtet ist man dazu aber nicht.
4. Schäden in der Nachbarwohnung
In den Ferien ist es gut zu wissen, dass jemand zu Hause nach dem Rechten schaut. Leider kommt es gelegentlich vor, dass dabei etwas schiefgeht. Eine Vase geht zu Bruch oder der teure Teppich kriegt einen Fleck. Das Recht schützt wohlwollende Nachbarinnen und Nachbarn. Juristisch nennt man das «Gefälligkeit». Aus einer Gefälligkeit lassen sich keine gegenseitigen Rechte und Pflichten ableiten und damit auch keine Haftungsansprüche.
5. Kann ich bei einem Wasserschaden eine Mietzinsreduktion verlangen?
Ja. Man darf von der Vermieterschaft verlangen, dass der Mietzins reduziert wird, bis der Mangel behoben ist. Der Mangel sollte am besten schriftlich gemeldet werden. Wird nicht darauf reagiert, kann man bei der Schlichtungsbehörde ein Verfahren einleiten.
6. Welche Möglichkeiten hat man bei Rauchbelästigung?
Am besten sucht man zuerst das Gespräch. Eventuell kann man sich auch mit weiteren Nachbarn im Haus solidarisieren. Wenn die Rauchbelastung übermässig ist, muss der Vermieter reagieren. Geschieht nichts, kann man versuchen, eine Mietzinsreduktion geltend zu machen.
7. Wer haftet für Mängel in der Mietwohnung?
Mieterinnen und Mieter haften nicht für normale Abnutzung. Darunter fallen etwa kleinere Löcher in der Wand, Bilderschatten und verblichene Farbanstriche. Sie tragen nur die Kosten für aussergewöhnliche Abnutzung, also zum Beispiel Löcher in der Badewanne, Wasserflecken auf dem Parkett oder Rauchspuren.
8. Darf ich die Nachbarkatze mit einer Wasserpistole abschiessen?
Ja. Erlaubt ist, was Katzen erschreckt oder stört, aber nicht verletzt oder übermässig in Angst versetzt. Wer eine Katze verletzt oder gar tötet, macht sich strafbar. Gültige Waffen gegen Katzen sind: Kaffeesatz, Pfeffer, Weissdornbüsche, Wasserpistole, Ultraschallgeräte oder Elektrozäune.
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