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800 Franken Busse Wegen Schleppertätigkeit verurteilt

Anni Lanz, die Menschenrechtsaktivistin, hat laut Gericht die illegale Einreise eines Asylsuchenden ermöglicht.

Das Bezirksgericht Brig hat entschieden: Die Flüchtlingshelferin und Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz muss eine Busse von 800 Franken zahlen. Zudem muss Lanz die Verfahrenskosten von 1'400 Franken übernehmen. Anni Lanz habe die illegale Einreise eines Asylsuchenden gefördert, heisst es im Urteil. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.

Ein leichter Fall

Das Gericht beurteilte das Vergehen von Lanz als einen leichten Fall. Aber der Schlepperartikel im Ausländergesetz gelte auch für Einzelne, die einmalig und aus achtenswerten Gründen einem Ausländer ohne Aufenthaltsrecht die Einreise erleichtern. Zudem gehe das Gericht davon aus, dass die Ausschaffung des afghanischen Asylbewerbers nach Italien zu Recht erfolgt sei.

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Warum Anni Lanz den Asylsuchenden in die Schweiz zurück brachte
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 06.12.2018. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

Die 72-jährige Anni Lanz stritt die gegen sie gerichteten Vorwürfe in der Gerichtsverhandlung nicht ab. Sie wollte am 24. Februar einen afghanischen Asylbewerber in die Schweiz zurückbringen, der nach Italien ausgeschafft worden war.

Hilfe vor Ort unmöglich

Anni Lanz war bereits per Strafbefehl zu der nun auch vom Briger Gericht gefällten Strafe verurteilt worden. Sie legte Einspruch ein, weshalb es zur Verhandlung kam. Lanz machte geltend, dass die Hilfe für den Sans-Papiers in Italien unmöglich gewesen sei.

Mehrere dutzend Angehörige von Flüchtlingshilfsorganisationen waren zu dem Prozess nach Brig gekommen. Wegen der grossen Zuschauerzahl liess das Gericht zusätzliche Stühle in den Saal bringen. Lanz ist eine jener tausend Frauen, die 2005 für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen waren. Sie war Generalsekretärin der Organisation Solidarité sans frontières.

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