Die Revision des Steuergesetzes ist heftig umstritten. SVP und FDP sind gegen die Begrenzung. CVP, SP sowie Grüne, GLP und BDP sind dafür. Bereits im Grossen Rat gab es mehrfach heftige Debatten zum Pendlerabzug. Mit einem Unterschied von nur zwei Stimmen entschied sich das Parlament letztlich für 7000 Franken.
Grosszügig oder unsozial?
Für die Befürworter und die Regierung ist diese Grenze «grosszügig» bemessen. Autofahrer könnten einen Arbeitsweg von 45,4 Kilometern (Hin- und Rückfahrt) mit einem Ansatz von 70 Rappen pro Kilometer abziehen. Für Pendler, die ausschliesslich die Bahn benutzen, ändert sich nichts.
Im Live-Streitgespräch im Regionaljournal von Radio SRF betont der Grüne Grossrat Robert Obrist als Befürworter, dass in Zeiten wo man bei Bildung, Sicherheit und Kultur spare, halt auch die Pendler etwas dazu beitragen müssten, die Kantonsfinanzen wieder ins Lot zu bringen.
Die Gegner argumentieren, dass eine Begrenzung im stark regionalisierten Kanton die ländliche Bevölkerung benachteilige und unsozial sei. Innerhalb des Kantons solle es möglich sein, mit dem Auto zur Arbeit zu pendeln.
Lob und Kritik der Live-Gäste für die Regierung
Silvan Hilfiker von der FDP betont im Streitgespräch, dass seine Partei die FDP nicht grundsätzlich gegen eine Begrenzung des Pendlerabzugs sei. Er stört sich jedoch an der Haltung der Regierung die vor zwei Jahren eine von den Grünen vorgeschlagene Begrenzung noch prinzipiell ablehnte und dann den Komprimissvorschlag der FDP von 10'000 Franken, der im Parlament schon eine Mehrheit fand, noch einmal auf 7000 Franken begrenzte. Dies sei ein Affront, so Hilfiker.
Für Hilfiker ist klar, dass für die Regierung keinerlei ökologische Gründe zählen, sondern einzig und allein die Mehreinnahmen. Robert Obrist dagegen zeigt sich davon überzeugt, dass die Regierung dazugelernt habe und erkennt habe, dass auch ökologische Gründe für die Begrenzung des Pendlerabzuges sprächen.
Wenn das Volk die Begrenzung des Pendlerabzugs ablehnt, so können im Aargau wie bisher die effektiven Fahrkosten bei den Kantonssteuern abgezogen werden. Bei den Bundessteuern beträgt der Abzug in der ganzen Schweiz höchstens 3000 Franken.
Teil eines grossen Massnahmenpaketes
Um seine Finanzen wieder ins Lot zu bringen, muss der Kanton Aargau Massnahmen ergreifen - entweder Mehreinnahmen generieren oder Ausgaben senken.
Allein für den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016 bis 2019 wurden 110 Entlastungsmassnahmen erarbeitet. Für zwölf dieser 110 Entlastungsmassnahmen müssen Gesetze geändert werden. Acht davon hat der Grosse Rat am 13. September 2016 angenommen.
Vier Entlastungsmassnahmen erreichten jedoch teils nicht die erforderliche Mehrheit, teils wurde von Grossratspolitikern das Behördenreferendum ergriffen. Deshalb wird am 27. November das Volk über diese vier Entlastungsmassnahmen abstimmen (siehe Kasten «Kantonale Abstimmungen»).