Der Fall hat eine mehrjährige Vorgeschichte:
- 2012 reichten Greenpeace und der Trinationale Atomschutzverband TRAS eine Anzeige gegen die Atomkraftwerke Leibstadt und Gösgen ein. Sie monierten, «dass die Atomkraftwerke in ihren Bilanzen höhere Werte für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds als Marktwerte einsetzen». Das sei Bilanzfälschung.
- 2013 wurden beide Verfahren eingestellt. Für die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn liess sich der Vorwurf der Bilanzfälschung nicht erhärten.
- Greenpeace und TRAS waren mit den Begründungen nicht zufrieden und vermuteten Amtsgeheimnisverletzungen. Die beiden Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn hätten sich die Begründungen gegenseitig abgeschrieben, so der Vorwurf. Greenpeace und TRAS legten Beschwerde ein.
- Aufgrund der Beschwerden setzte die Regierung des Kantons Aargau Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin ein. Im Kanton Solothurn wurde Hans Wiprächtiger zum Sonderstaatsanwalt ernannt.
Nun liegt aus dem Kanton Aargau das Ergebnis vor. Die Untersuchung habe sie in der zweiten Märzwoche abgeschlossen, wie Esther Omlin auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF bestätigt.
Aus meiner Sicht wurden ganz klar keine Amtsgeheimnisverletzungen begangen
Der Entscheid von Esther Omlin ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Greenpeace und TRAS können ihn noch zehn Tage lang anfechten.
Im Kanton Solothurn ist der entsprechende Fall noch nicht abgeschlossen. Sonderstaatsanwalt Hans Wiprächtiger war ferienhalber für das Regionaljournal nicht erreichbar. Seine Untersuchungsergebnisse werden im Verlauf des Aprils erwartet.