Grundsätzlich sind die meisten Parteien mit den Plänen der Regierung einverstanden, wie die am Freitag abgelaufene Vernehmlassung zeigt. Allerdings: Die Teilrevision des Steuergesetzes führt zu zwei Streitpunkten.
Streitpunkt 1: Pauschalsteuer
Wohlhabende Ausländer profitieren auch in Zukunft von einer Pauschalbesteuerung. Die Kantone können lediglich festlegen, ab welchem Einkommen die pauschale Besteuerung gilt. Bei der direkten Bundessteuer sind 400'000 Franken vorgesehen. Das heisst: Wer 400'000 Franken und mehr pro Jahr verdient, der profitiert von einer pauschalen Besteuerung. So möchte die Aargauer Regierung es auch im Kanton regeln.
Dagegen wehrt sich die Linke. Grüne und SP möchten den Minimalbetrag auf 600'000 Franken erhöhen. Wer weniger verdient, müsste normal Steuern bezahlen. Auch der Kanton Luzern hat diese Regelung getroffen. Die SVP hingegen will den Minimalbetrag sogar senken: Auf 200'000 Franken. Alle anderen Parteien sind mit dem Regierungsvorschlag einverstanden.
Streitpunkt 2: Abzüge für Weiterbildung
Neu dürfen Aus- und Weiterbildungskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das gilt für alle Kurse und Studien, die man nach der Erstausbildung noch absolviert. Allerdings nur bis zu einem Gesamtbetrag von 12'000 Franken pro Jahr. Auch diese Regelung ist analog zu den direkten Bundessteuern.
Im Grundsatz ist diese Änderung unbestritten. Alle Parteien erachten Aus- und Weiterbildung als wichtig. Da stört es auch nicht, dass Kanton und Gemeinden wohl auf drei Millionen Franken jährlich verzichten müssen, wie die Regierung vorrechnet.
Die SVP möchte sogar noch weiter gehen. Sie möchte die Obergrenze von 12'000 Franken beim Steuerabzug streichen. Anders die Grünen: Sie erachten diesen Anreiz als falsch. Vor allem reiche Leute würden von diesen Abzügen profitieren, da vor allem sie sich oft aus- und weiterbilden, so die Partei in ihrer Stellungnahme. Die Grünen fordern deshalb Bildungsgutschriften statt Steuerabzüge.
Kaum grosse Debatten
Die Regierung mahnt die Parteien in ihren Vernehmlassungsunterlagen zur Vernunft. Im Rahmen dieser Teilrevision könnten kaum politische Anliegen eingebracht werden, heisst es. Allerdings biete sich wohl bald wieder Gelegenheit für grundsätzliche Debatten: Dann nämlich, wenn die Unternehmenssteuerreform III umgesetzt werden muss.
Die Beratung für diese «kleine» Steuergesetzrevision ist im Grossen Rat für nächstes Jahr traktandiert. Das überarbeitete Steuergesetz soll dann ab 1. Januar 2016 in Kraft treten.