Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Abbruch der historischen Sesselbahn auf den Solothurner Hausberg Weissenstein und den Bau einer neuen 6er-Kabinenbahn. Die Richter in St. Gallen haben die Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes (SHS) abgewiesen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte 2012 die Bewilligung für den Abbruch der 1950 erstellten Sesselbahn und den Neubau einer 6er-Kabinenbahn erteilt. Der SHS gelangte dagegen ans Bundesverwaltungsgericht, das seine Beschwerde nun abgewiesen hat. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Sanierung macht keinen Sinn
Nach Ansicht der Richter in St. Gallen steht fest, dass die bisherige Anlage aus Sicherheitsgründen nicht mehr betrieben werden kann. Eine Sanierung mache keinen Sinn, da ausgerechnet jene Teile verschwinden müssten, welche der SHS aus denkmalschützerischen Gründen als erhaltenswert erachte.
Laut Gericht hatten die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege sowie das Bundesamt für Kultur zwar die Ansicht vertreten, dass die historische Bahn so saniert werden könnte, damit ihre Denkmaleigenschaft erhalten bleibt. Allerdings hätten sie nicht ausgeführt, wie dies geschehen sollte.
Auch Behinderten zugänglich
Im übrigen entspricht gemäss Urteil eine Kabinenbahn den heutigen Transportbedürfnissen besser, zumal sie auch behinderten Personen zugänglich sein wird. Unverhältnismässig wäre laut Gericht die vom SHS verlangte Einlagerung der alten Bahn, um sie später an einem anderen Ort wieder ganz oder teilweise aufbauen zu können.
Was die Baubewilligung für die neue Kabinenbahn betrifft, ist diese laut Gericht ebenfalls nicht zu beanstanden. Zwar fällt der gesamte obere Teil der Bahn in das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnete Objekt «Weissenstein».
Höhere aber weniger Masten
Zu beachten sei aber, dass die neue Anlage nur Ersatz für die bestehende Bahn sei. Zudem sei das ursprüngliche Neubau-Projekt in verschiedener Hinsicht verbessert worden. Die Masten der Kabinenbahn seien mit bis zu 22 Metern zwar deutlich höher als die der alten Sesselbahn. Allerdings werde deren Zahl von 31 auf 17 reduziert.
Zwar blieben unbestreitbar gewisse Beeinträchtigungen des BLN-Objekts. Im Ergebnis würden die Vorteile jedoch überwiegen, weil unter anderem ohne Bahn der motorisierte Verkehr zunehmen würde.
Betriebsaufnahme im Herbst 2014
Die Seilbahn Weissenstein AG zeigt sich in ihrer Mitteilung vom Dienstag erwartungsgemäss sehr erfreut über den Entscheid. Man gehe davon aus, dass noch in diesem Herbst mit dem Neubau begonnen werden könne. Spätestens im Herbst 2014 sollte die neue Seilbahn dann fahren.
Aus Freude über das Urteil habe ich einen kleinen Freudensprung gemacht.
Man rechne nicht mit einem Weiterzug des Entscheides durch den SHS, erklärte Rolf Studer, Vizepräsident der Seilbahn Weissenstein gegenüber Radio SRF: «Der Entscheid ist klar und wir haben zu 100 Prozent Recht erhalten, deshalb hoffen wir, dass der Heimatschutz ein Einsehen hat.» Falls der SHS doch rekurriere, hätte dies eine Verzögerung von sechs bis acht Monaten zur Folge.
Ein Baudenkmal geht verloren
Der Heimatschutz bedauert den Entscheid sehr, wie er in einer Stellungnahme am Dienstagnachmittag mitteilte. Er werde den rund 65seitigen Entscheid des Gerichts genau analysieren und erst dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Mit dem Urteil geht einerseits ein Stück Verkehrsgeschichte verloren und andererseits ist es ein Eingriff in das geschützte Gebiet des Weissensteins.
Der Titel der Medienmitteilung könnte darauf hindeuten, dass tatsächlich auch der Heimatschutz seinen Kampf als verloren ansieht. Er schreibt nämlich: «Ein Baudenkmal der Schweizer Verkehrsgeschichte geht verloren.»