Das neue Bundesgesetz ist beschlossen. Aber auf Kantons- und Gemeindeebene braucht es noch Anpassungen im Gesetz. Hier läuft die Vernehmlassung.
Zofingen zum Beispiel ist skeptisch. Der Stadtrat findet die Anpassungen im Gesetz gingen zu sehr Richtung Verwaltungsakt. Für Zofingen wäre das «gravierend», heisst es in einer Mitteilung. Bisher prüfte die Zofinger Einbürgerungskommission die Sprachintegration derjenigen, die eingebürgert werden wollen. Neu wäre laut Zofingen nur ein Sprachattest nötig.
Zofingen fürchtet um Spielraum der Gemeinden
Auch strafrechtliche Aspekte könnten mit der Gesetzesänderung weniger gut geprüft werden, warnt der Zofinger Stadtrat. «Das neue Gesetz ist damit eine Verschlechterung der bisherigen Praxis», sagt Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger gegenüber SRF. Der Spielraum der Gemeinden würde massiv verkleinert, wenn künftig alles normiert auf Verwaltungsebene ablaufe.
Diese Haltung teilt auch die Vereinigung der Aargauer Gemeindeammänner. Präsidentin Renate Gautschy sagt auf Anfrage von Radio SRF, dass man mit dem heutigen System die Einbürgerungsgesuche viel differenzierter prüfen könne. «Der Mensch hinter dem Einbürgerungsgesuch muss doch mehr zählen als Formulare und sonstige Papiere.»
Neuenhof begrüsst gleiche Kriterien für alle
Eine andere Meinung bezüglich der Gesetzesänderung vertritt die Ostaargauer Gemeinde Neuenhof. In Neuenhof, wo der Ausländeranteil mehr als doppelt so hoch ist als in Zofingen, begrüsst Frau Gemeindeammann Susanne Voser klarere Kriterien. «Es ist doch für alle fairer, wenn wir fixe Richtlinien haben.» Ausserdem könne die Gemeinde so auch Arbeit und Kosten sparen.
Einbürgerungen nach Schema F – ja oder nein? Die Aargauer Gemeinden sind sich in dieser Frage nicht einig. So oder so: Viel Spielraum hat die Aargauer Regierung sowieso nicht, da die Änderung des kantonalen Gesetzes aufgrund des neuen Bundesgesetzes nötig ist.