Dass Geri Müller mehrere Ressorts entzogen wurden, dies gründet auf der Kompetenz des Stadtrats, die Ressorts zu verteilen. Gegen die Neuverteilung könne sich der Stadtammann wohl nicht wehren: «Aus meiner Sicht geht das nicht», sagt Heinz Kubli, Badener Stadtschreiber. Allerdings habe er nicht sämtliche juristischen Möglichkeiten geprüft.
Warten bis 2017
Zum Rücktritt zwingen kann man den Badener Stadtammann Geri Müller nicht. Es gibt nur zwei Lösungen: einen freiwilligen Rücktritt oder das Zuwarten bis zum Ende der Amtsperiode 2017.
Der Stadtrat hat nun am Dienstag den einzigen Ausweg gewählt: er hat Müller sämtliche Kompetenzen entzogen, die rechtlich möglich waren. So kann Müller nun einzig noch die Stadtratssitzungen leiten, dort mitreden und mitstimmen, er repräsentiert die Stadt gegen aussen und er ist Vorsteher von Polizei und Verwaltung. Letztere werden einem Aargauer Gemeindeammann im kantonalen Gesetz zugewiesen.
Parallelen zum Westschweizer Fall Legrix
Parallelen ergeben sich zum Fall Legrix in La Chaux-de-Fonds. Zwar entzündete sich jener Fall nicht an Naktbildern, sondern an Mobbing, allerdings führten die Vorwürfe schliesslich in beiden Fällen zur Entmachtung, im Falle von Geri Müller zu einer teilweisen Entmachtung.
Jean-Chales Legrix wehrte sich juristisch. Das Neuenburger Gericht gab ihm im Wesentlichen recht. Bevor er aber wieder eingesetzt wurde, mussten sich die beiden Parteien an einen Tisch setzen und eine politische Lösung finden.
Da die politische Lösung keiner Partei gefiel, kam der Fall schliesslich ans Bundesgericht. Dieses erklärte sich in diesem Fall aber als nicht zuständig. Es habe ja eine politische Lösung gegeben - eine juristische sei nicht mehr nötig.
Aus dem Neuenburger Fall könne man den Schluss ziehen, dass sich die Gerichte nicht gerne in die Politik einmischen würden, findet SRF-Bundesgerichtskorrespondent Sascha Buchbinder. Deshalb braucht es wohl auch in Baden eine poltische Lösung.