Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt integrieren: Dieses Anliegen kam – ausser bei der SVP – bei allen Solothurner Parteien grundsätzlich gut an. Doch welche Flüchtlinge sollen davon profitieren? Weil dieser Punkt den meisten Kantonsräten zu wenig genau definiert war, schickten 54 von 96 Parlamentariern das Anliegen am Mittwoch zurück in die vorberatende Kommission.
Positive Vorzeichen
Barbara Wyss Flück (Grüne) und Franziska Roth (SP) reichten zuvor zwei Vorstösse mit ähnlichem Inhalt ein, und beide Vorhaben schienen gut anzukommen: Die Regierung stellte sich mit praktisch identischen schriftlichen Stellungnahmen bereits im Vorfeld hinter die beiden Begehren.
«Allfällige Mehrkosten lohnen sich, weil sie zum Beispiel später in der Sozialhilfe nicht anfallen», erläuterte Wyss Flück einen weiteren Vorteil der frühen Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Sicher werde es nicht einfach, «denn die Wirtschaft wartet nicht auf diese Arbeitnehmer», stellte Roth fest. Dennoch sei es besser, wenn Flüchtlinge früher arbeiten könnten. Im Moment tue der Kanton Solothurn nämlich genau das Falsche: «Wir zwingen die Flüchtlinge zum Nichtstun.»
Auch die Sozial- und Gesundheitskommission sah keinen Grund, an den Vorstössen aus dem rot-grünen Lager zu zweifeln. Der Bund bezahle die Kosten für asylsuchende Personen während insgesamt sieben Jahren. Es sei deshalb wichtig, dass diese Leute in dieser Zeit in den Arbeitsmarkt integriert würden, damit sie nicht in der Sozialhilfe landeten, meinte Kommissionssprecher Thomas Studer (CVP) im Solothurner Kantonsratssaal.
Bürgerliche mit Vorbehalt
Im Laufe der Debatte wurden dann aber auf rechter Ratsseite Bedenken laut. Die gesamte SVP-Fraktion und Teile der FDP-Fraktion verlangten, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nur für anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene gelte, nicht aber für Personen, die noch keinen Asylentscheid hätten. Es dürften nicht alle Personen, die in die Schweiz kommen, auf Vorrat integriert werden, sagte Christian Werner (SVP).
Kantonsrat und Bauunternehmer Markus Grütter (FDP) erklärte, dass eine solche Regelung für ihn und seinen Betrieb nicht umsetzbar sei: «Stellen Sie sich vor, ich stelle im Betrieb einen Asylsuchenden an und bilde ihn aus. Nach einem halben Jahr erhält er einen negativen Bescheid und muss gehen. Das könnt ihr nicht machen!»
Weil die beiden Autorinnen der Aufträge darauf beharrten, dass die Integrationsmassnahmen auch für Asylsuchende ohne Entscheid gelten sollen, wurde ein Ordnungsantrag ins Spiel gebracht, die beiden Geschäfte zur Neubeurteilung noch einmal an die Kommission zurückzuweisen. Diesem entsprach der Kantonsrat mit 54 zu 42 Stimmen.