Anfang Mai hatte die Gemeinde Aarburg dem Kanton verboten, die neue Asylunterkunft zu nutzen. Der Gemeinderat begründete dies damit, dass eine Asylunterkunft eine Umnutzung der Wohnungen wäre. Dafür sei ein Baugesuch nötig. Dieses Verbot gelte per sofort.
Das kantonale Baudepartement kommt nun zu einem anderen Schluss. Es hat deshalb eine Beschwerde gegen das Verbot der Gemeinde teilweise gutgeheissen. Konkret gelte das Nutzungsverbot nicht per sofort. Damit darf das Sozialdepartement in Aarburg ab sofort Asylbewerber einquartieren. Das Baudepartement hat einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung» bestätigt.
Ob für die beiden Mehrfamilienhäusern, die der Kanton von einem Privateigentümer für die Dauer von mindestens fünf Jahren gemietet hat, eine vom Gemeinderat ebenfalls geforderte Nutzungsänderung notwendig sein wird, ist jedoch noch offen.
Gemäss Departementssprecher Balz Bruder steht noch nicht fest, wann die ersten, vor allem aus Syrien stammenden Asylbewerber in die Wohnhäuser einziehen werden. «Das wird nicht gerade von heute auf morgen sein», sagte Bruder. Es brauche weitere Gespräche zwischen dem Kanton und der Gemeinde.
Die Entscheide des Baudepartements kann die Gemeinde Aarburg noch ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Der Gemeinderat entschied nach eigenen Angaben noch nicht, ob er den Entscheid des Baudepartements ans Verwaltungsgericht weiterziehen will.
Er lehnt die Asylunterkunft ab. Auch Teile der Bevölkerung wehren sich gegen die Pläne des Kantons. In der Gemeinde mit 7300 Einwohnern lebten bereits über 30 Asylbewerber. Der Ausländeranteil betrage 42 Prozent.