Der Regierungsrat will dem Grossen Rat für die Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2018 bis 2021 einen Verpflichtungskredit von 13,6 Millionen Franken beantragen. Der Bund steuert dazu 7,8 Millionen bei, sodass der Kantonsanteil 5,8 Millionen Franken beträgt. Die Anhörung dauert bis Ende Januar 2017.
Um der schwierigen finanzpolitischen Situation des Kantons Rechnung zu tragen, sei der Finanzrahmen gegenüber der ersten Programmperiode um 2,2 Millionen Franken reduziert worden, teilte die Regierung am Freitag mit. Dennoch soll das derzeitige, für die Jahre 2014 bis 2017 laufende Programm für die Zeitspanne von 2018 bis 2012 fortgeführt werden.
«Integration für alle von zentraler Bedeutung»
Nicht zuletzt dank diesem Programm sei das Angebot für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Aargau in den vergangenen Jahren deutlich verbessert worden, meint die Regierung. Es bündle systematisch auf den Kanton und die Gemeinden zugeschnittene Massnahmen, welche die Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive fördern.
Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sei die Integration aller im Kanton längerfristig anwesenden Personen von zentraler Bedeutung, heisst es weiter. Mit der Fortführung des Programms sollen diejenigen Zielgruppen erreicht werden, deren Integration nur schwer gelingt. Dazu gehören insbesondere schul- und bildungsungewohnte Personen.