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Aargau Solothurn Kirschblüten-Gemeinschaft darf sich in Nennigkofen vergrössern

Die umstrittene und in Nennigkofen zum Teil unbeliebte Kirschblütengemeinschaft darf im Dorfzentrum bauen. Nach der Solothurner Regierung hat nun auch das kantonale Verwaltungsgericht entschieden: Die Gemeinde kann das Bauprojekt nicht mit einer Planungszone verhindern.

Planungszone

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Mit einer Planungszone kann eine Gemeinde Bauprojekte in einem bestimmten Gebiet blockieren, die den eigenen Planungen widersprechen. Allerdings müssen die Behörden zumindest ansatzweise eine Idee zur künftigen Planung haben. Ab und zu nutzen Gemeinden das Instrument, um unbeliebte Projekte zu verhindern, z. B. Asylunterkünfte.

Mitten im Dorf Nennigkofen hat die Kirschblüten-Gemeinschaft Grosses vor: Zwei Wohnhäuser mit je fünf Wohnungen sind geplant, eine Werkstatt, Gewächshäuser für Gemüse, und ein Dorfladen mit Cafeteria.

Nach der Solothurner Regierung im Juni, gibt jetzt auch das Solothurner Verwaltungsgericht grünes Licht für die Überbauung. Die von der Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen über das betreffende Gebiet verhängte Planungszone sei nicht rechtens, heisst es im Urteil.

Richterliche Klatsche für Gemeinderat

Sinngemäss sagt das Verwaltungsgericht: Wenn eine Gemeinde eine Planungszone verhänge, müsse sie zumindest im Ansatz eine Vorstellung davon haben, was sie dort planen will. Eine nur auf Vorrat verhängte Planungszone sei missbräuchlich.

Audio
Wieder Niederlage für den Gemeinderat (28.10.2015)
01:37 min
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Der Gemeinderat hatte die Planungszone mit der auf Anfang 2013 erfolgten Fusion von Lüsslingen und Nennigkofen begründet. Er wolle eine Ortsplanungs-Revision durchführen. Dass lediglich über eine Ortsplanung gesprochen werde, genüge noch nicht als Argument für eine Planungszone, macht das Gericht den Entscheid der Gemeinde nun rückgängig.

Nicht-Kirschblütler haben Angst

Die Kirschblütengemeinschaft lebt nach eigenen Regeln, zum Beispiel mit freier Liebe und Therapien mit Sex und Drogen. Gründer Samuel Widmer hat zwei Frauen und schreibt in seinen Büchern unter anderem gegen das Tabu des Inzests an.

In Nennigkofen steigt die Angst, die Kirschblütler könnten zu viel Einfluss erhalten. Bereits wohnen gegen 200 Kirschblütler in Nennigkofen, das entspricht einem Fünftel der Dorfbevölkerung. Als Gegengewicht zur umstrittenen Gemeinschaft wurde deshalb die Interessengemeinschaft «Üses Dorf» gegründet.

Und jetzt vors Bundesgericht?

Der Gemeindepräsident von Lüsslingen-Nennigkofen wollte gegenüber Radio SRF am Montag keine Auskunft geben über den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Der «Solothurner Zeitung» sagte er am Dienstag immerhin, das Urteil sei «sehr deutlich».

Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, das Urteil anzufechten und vor Bundesgericht weiterzukämpfen. Ob er dies macht, entscheidet der Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung im November.

Video
Widerstand gegen Kirschblütler
Aus Schweiz aktuell vom 30.01.2014.
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