Mitten im Dorf Nennigkofen hat die Kirschblüten-Gemeinschaft Grosses vor: Zwei Wohnhäuser mit je fünf Wohnungen sind geplant, eine Werkstatt, Gewächshäuser für Gemüse, und ein Dorfladen mit Cafeteria.
Nach der Solothurner Regierung im Juni, gibt jetzt auch das Solothurner Verwaltungsgericht grünes Licht für die Überbauung. Die von der Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen über das betreffende Gebiet verhängte Planungszone sei nicht rechtens, heisst es im Urteil.
Richterliche Klatsche für Gemeinderat
Sinngemäss sagt das Verwaltungsgericht: Wenn eine Gemeinde eine Planungszone verhänge, müsse sie zumindest im Ansatz eine Vorstellung davon haben, was sie dort planen will. Eine nur auf Vorrat verhängte Planungszone sei missbräuchlich.
Der Gemeinderat hatte die Planungszone mit der auf Anfang 2013 erfolgten Fusion von Lüsslingen und Nennigkofen begründet. Er wolle eine Ortsplanungs-Revision durchführen. Dass lediglich über eine Ortsplanung gesprochen werde, genüge noch nicht als Argument für eine Planungszone, macht das Gericht den Entscheid der Gemeinde nun rückgängig.
Nicht-Kirschblütler haben Angst
Die Kirschblütengemeinschaft lebt nach eigenen Regeln, zum Beispiel mit freier Liebe und Therapien mit Sex und Drogen. Gründer Samuel Widmer hat zwei Frauen und schreibt in seinen Büchern unter anderem gegen das Tabu des Inzests an.
Die Vorgeschichte
- Solothurner Regierung: Kirschblütler dürfen bauen (18.6.2014) Solothurner Regierung: Kirschblütler dürfen bauen (18.6.2014)
- Kirschblüten-Gemeinschaft: Obstbäume abgesägt (13.5.2014) Kirschblüten-Gemeinschaft: Obstbäume abgesägt (13.5.2014)
- Nennigkofen: Kirschblüten-Gemeinschaft spaltet Dorf (30.1.2014) Nennigkofen: Kirschblüten-Gemeinschaft spaltet Dorf (30.1.2014)
In Nennigkofen steigt die Angst, die Kirschblütler könnten zu viel Einfluss erhalten. Bereits wohnen gegen 200 Kirschblütler in Nennigkofen, das entspricht einem Fünftel der Dorfbevölkerung. Als Gegengewicht zur umstrittenen Gemeinschaft wurde deshalb die Interessengemeinschaft «Üses Dorf» gegründet.
Und jetzt vors Bundesgericht?
Der Gemeindepräsident von Lüsslingen-Nennigkofen wollte gegenüber Radio SRF am Montag keine Auskunft geben über den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Der «Solothurner Zeitung» sagte er am Dienstag immerhin, das Urteil sei «sehr deutlich».
Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, das Urteil anzufechten und vor Bundesgericht weiterzukämpfen. Ob er dies macht, entscheidet der Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung im November.