Das Komitee ohne Asylzentrum hat beschlossen, dass es das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptiert. «Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten wird auf den Gang ans Bundesgericht verzichtet», teilt das Komitee am Mittwoch mit. Damit ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts gültig.
Das Gericht hatte entschieden, dass die ehemalige Klinik Fridau auf der ersten Jurakette als Asylunterkunft umgenutzt werden kann. Für den Kanton war dieser Entscheid ein erster Erfolg. Das Asylzentrum in der Fridau Egerkingen ist auf drei Jahre befristet. Dies sei nicht verhandelbar, findet die Gemeinde. Auch das Komitee betont, dass diese Frist nicht verlängert werden dürfe.
Die Gemeinde Egerkingen wünscht sich syrische Familien als Asylbewerber in der ehemaligen Klinik Fridau Egerkingen. Die Zuteilung erfolgt durch den Kanton.