Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, als Mittäter in der Nacht auf den 1. August 1993 in Dulliken einen allein lebenden 80-jährigen Witwer brutal in dessen Wohnung getötet zu haben.
Der im November 2012 verhaftete Serbe mit Wohnsitz im Aargau hatte am Montag bei der Befragung vor Gericht gestanden, er habe den Raub zusammen mit einem heute 40-jährigen Landsmann ausgeführt. Er habe den Rentner jedoch nicht getötet, sondern der Komplize sei der Täter. Dieser lebt in Serbien.
Überführt ein Haar den Mörder?
Gemäss Staatsanwalt ist klar, dass der zweite Mann tötete. Der Angeklagte habe ihm dabei geholfen. Dessen Verschulden wiege sehr schwer. Der Staatsanwalt stützt sich unter anderem auf zwei Haare, die im Schlafzimmer des Opfers gefunden wurden und dem Angeklagten gehören sollen.
Die Haare als Beweisstücke gibt es allerdings nicht mehr. Sie wurden bei der DNA-Analyse in den 1990er-Jahren verbraucht. Deshalb ist auch keine hundertprozentige Zuweisung zu einer Person mehr möglich. Das eine Haar weist eine DNA-Kombination auf, über die nur 0,5 Prozent der Bevölkerung verfügten, darunter der Angeklagte. «Wer soll es denn sonst gewesen sein?», fragte der Staatsanwalt.
Freispruch aus formellen Gründen?
Der Verteidiger forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch. Es habe kein faires Verfahren gegeben. Beispielsweise habe er als Verteidiger nicht alle Akten einsehen können. Zudem habe die Staatsanwaltschaft keine Beweise und konstruiere eine Geschichte aus Annahmen, Behauptungen und Spekulationen.
Es könnten genau so gut auch andere Täter gewesen sein, meinte der Verteidiger und nannte namentlich drei Personen, die von den Ermittlern während der Untersuchungen ins Visier genommen worden waren.
Der Verteidiger verlangte für seinen Mandanten, der in Untersuchungshaft sitzt, eine Genugtuung von 104'000 Franken und eine Entschädigung von 70'000 Franken. Er warf die Frage auf, weshalb der in Serbien lebende Verdächtige nie befragt worden sei. Gemäss Staatsanwalt wird alles versucht, um diesen Verdächtigen noch zur Rechenschaft ziehen zu können.
Ein anonymer Hinweis brachte alles ins Rollen
Das Tötungsdelikt galt während Jahren als ungeklärtes Verbrechen. Die Ermittlungen waren zunächst erfolglos geblieben. Im Jahr 2008 nahm die Staatsanwaltschaft Solothurn die Ermittlungen wieder auf.
Den entscheidenden Hinweis erhielten die Behörden im August 2011 von einem anonymen Zeugen. In der Folge kamen auch verdeckte Ermittler zum Einsatz. Das Amtsgericht Olten-Gösgen wird das Urteil am kommenden Dienstag eröffnen.