Solothurn sei ein «Sozial-Schlaraffenland», die Richtlinien der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (Skos) würden die Sozialhilfe «vergolden»: Mit diesen Schlagworten diskutierte der Kantonsrat im März über die Sozialhilfe. Ein FDP-Kantonsrat hatte gefordert, man solle sich deshalb komplett von den nationalen Richtlinien lösen.
Auftrag aus dem Kantonsrat
Der Auftrag aus dem Kantonrat fiel am Schluss etwas moderater aus: Zumindest bei den Ausnahmeregelungen solle man die Schraube etwas anziehen, so die Mehrheit im Parlament.
Dieser Forderung kommt der Regierungsrat nun nach, wie Claudia Hänzi vom Amt für soziale Sicherheit am Dienstag auf Anfrage von SRF bestätigte. Der Regierungsrat ändert deshalb den Paragraph 93 in der Sozialhilfeverordnung.
Gekürzt oder gestrichen werden zum Beispiel:
- Beiträge für die Betreuung eigener Kinder
- Beiträge für die Leistung von Freiwilligenarbeit
- Beiträge für Leute, die nicht an einem Qualifizierungs- oder Integrationsprogramm teilnehmen
- Zahnbehandlungen (Einführung Selbstbehalt)
- Entschädigungen für auswärtige Verpflegung
Sozialhilfe-Empfänger erhalten im Kanton Solothurn künftig also weniger Geld. Zumindest, wenn sie bisher von den oben erwähnten Ausnahme-Regelungen (sogenannte «Integrationszahlungen») profitiert haben. Nicht gekürzt wird allerdings der monatliche Grundbeitrag der Sozialhilfe.
Das Ziel ist es, die Sozialhilfe-Empfänger für mehr Eigenleistung zu motivieren.
Mit diesen Anpassungen wolle man Sozialhilfe-Empfänger zu mehr Eigenverantwortung bringen, erklärt Claudia Hänzi. Die Sozialhilfequote - also die Anzahl von Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen ist - könne man mit diesen Massnahmen aber wohl kaum verändern, hiess es bereits in der Kantonsratsdebatte im März.