Der Eingang der Beschwerde wurde von Peter Josi, dem Medienbeauftragen des Bundesgerichts, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bestätigt. Ob gleichzeitig auch Sicherheitshaft beantragt wurde, konnte Josi nicht sagen.
Solothurner Obergericht wollte Verwahrung aufheben
Die Solothurner Staatsanwaltschaft war wegen eines Feiertages nicht erreichbar. Angesichts der Beschwerde kann aber davon ausgegangen werden, dass die Solothurner Staatsanwaltschaft Interesse daran hat, dass der Mann vorerst noch nicht auf freien Fuss gesetzt wird.
Das Solothurner Obergericht hatte letzte Woche entschieden, dass die Verwahrung für den 66-jährigen Mann aufgehoben wird. Er wurde nach dem Urteil am letzten Freitag allerdings noch nicht in die Freiheit entlassen. Dies wird aber am Mittwochabend der Fall sein, wenn bis zu diesem Zeitpunkt Sicherheitshaft nicht beschlossen wurde.
Brandanschlag auf Altar
Der Mann hatte am 4. Januar 2011 in der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn über den Altar und den darunter liegenden Teppich rund 20 Liter Benzin geschüttet. Das dabei entstandene Gemisch aus Luft und Benzin zündete er mit einer Kerze an. Verletzt wurde niemand. Beim Brandanschlag entstand ein Sachschaden von 3,5 Millionen Franken.
Davor hatte der Mann im März 2009 beim Bahnhof Olten-Hammer mit einer selber gebauten Metallvorrichtung einen Zug entgleisen lassen wollen. Und im Juli 2010 erschreckte er im Gotthardtunnel mit einer selbst gemachten «Bombenweste» die Zugpassagiere.