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Aargau Solothurn Tötungsdelikt Rupperswil: «Wir wissen mehr, als wir sagen»

Die Öffentlichkeit hat den Eindruck, Polizei und Staatsanwaltschaft würden beim Vierfachmord von Rupperswil völlig im Dunkeln tappen. Staatsanwalt Philipp Umbricht sagt, dieser Eindruck sei falsch. Die Behörden wüssten mehr, als sie mitteilen dürften. Man wolle dem Täter aber keine Hinweise geben.

SRF: Philipp Umbricht, Sie ermitteln im Fall Rupperswil. Weiss man jetzt, ob die Opfer schon tot waren, als sie angezündet wurden?

Philipp Umbricht: Das wissen wir inzwischen. Die Opfer sind nicht durch den Brand umgekommen.

Die Opfer wurden also vorher umgebracht. Sie hatten Schnittwunden. Können Sie sagen, wo man die Leichen gefunden hat? Waren sie alle im gleichen Raum? Wurden sie ganz gezielt umgebracht oder gab es Anzeichen für einen Kampf im Haus?

Zu den genauen Umständen der Tat können wir aus ermittlungstaktischen Gründen noch nichts sagen.

Diese «ermittlungstaktischen Gründe» – was muss man sich darunter vorstellen?

Man muss vorausschicken: Strafverfahren sind grundsätzlich geheim. Was wir wissen, müssen wir für uns behalten. Wir dürfen es nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten. Ausnahmen gibt es dort, wo wir um die Mithilfe der Bevölkerung ersuchen. Dann müssen wir aber ganz genau sagen, was wir suchen und warum wir es suchen.

Flugblatt Zeugenaufruf
Legende: Mit diesem Flugblatt sucht die Polizei nach der Täterschaft. Keystone

Wenn wir mit Informationen an die Öffentlichkeit gehen, müssen diese gesichert sein. Und es dauert eben meistens eine Weile, bis wir so weit sind. Es kommt hinzu, dass natürlich viel Wissen beim Täter ist. Und wir wollen nicht, dass der Täter über die Medien erfährt, was wir wissen.

Wir wollen auch nicht, dass der Täter uns auf falsche Fährten bringt, wenn wir ihn dann mal gefasst haben. Wenn wir einen Täter befragen, wollen wir ihm Fragen stellen können, die nur er beantworten kann.

War es Erpressung? Gehen Sie von einem oder mehreren Tätern aus? Sind diese vielleicht schon im Ausland?

Dazu kann ich nichts sagen. Es sind Spekulationen. Wir ermitteln in alle Himmelsrichtungen. Wir klären alles Erforderliche ab. Dazu betreiben Polizei und Staatsanwaltschaft einen grossen Aufwand.

Die Chronologie der Ereignisse lässt aufhorchen: Um 9.50 Uhr hob die später ermordete Frau in Rupperswil an einem Bancomaten Geld ab. Um 10.10 Uhr war sie am Schalter einer Bank in Wildegg. Um 11.20 wurde die Feuerwehr alarmiert, weil aus dem Haus in Rupperswil Rauch kam. Zwischen der Rückkehr der Frau und der Alarmierung der Feuerwehr haben die Täter also vier Menschen umgebracht, Feuer gelegt und sind auch noch geflüchtet?

Das ist einer der möglichen Abläufe, ja.

Was wäre ein anderer möglicher Ablauf?

Es könnte sein, dass zum Zeitpunkt, als die Frau zum zweiten Mal Geld abhob, nur noch sie am Leben war.

Kerzen und Briefe
Legende: Ein Meer von Kerzen vor dem Haus, in dem sich die Bluttat ereignet hat. Keystone

Man hat gelesen, dass der Freund der ermordeten Frau Leiter einer Bankfiliale ist. Es hiess, die Frau hätte deshalb die Möglichkeit gehabt, mehr Geld abzuheben als normalerweise auf einer Bank. Ist das plausibel?

Es würde mich erstaunen, wenn Angehörige von Bankangestellten mehr machen dürften als normale Bankkunden.

Sie haben aus der Bevölkerung viele Hinweise erhalten. Auch Aufnahmen von Dashcams. Konnten Sie daraus schon konkrete Informationen gewinnen?

Nein, die vielen Hinweise und auch die Aufnahmen sind momentan in Bearbeitung bei der Kantonspolizei. Es wird noch eine Weile dauern, bis wir handfeste Hinweise haben.

Audio
Staatsanwalt Philipp Umbricht im Gespräch (28.12.2015)
05:29 min
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 29 Sekunden.

Ein konkreter Hinweis besteht offenbar darin, dass sich am letzten Montag zwei Männer wegen Schnittwunden behandeln liessen in einer Apotheke in Wohlen.

Auch diesen Hinweis klären wir ab.

Die Staatsanwaltschaft hält sich im Fall Rupperswil mit Informationen zurück. Man hat den Eindruck, Sie würden noch ziemlich im Dunkeln tappen. Stimmt dieser Eindruck? Oder wissen Sie mehr, als Sie sagen dürfen?

Wir wissen mehr, als wir sagen dürfen. Wie gesagt: Wir unterstehen dem Untersuchungsgeheimnis und dürfen deshalb nur zurückhaltend Auskunft erteilen, und das machen wir auch so. Der Schluss: Keine Auskunft geben bedeute, wir wüssten nicht, worum es geht, der ist falsch.

Video
Opfer wurden erstochen
Aus Schweiz aktuell vom 28.12.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 47 Sekunden.

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