An ihrer Sitzung vom 28. Februar 2013 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) den vom Regierungsrat beantragten Änderungen im Richtplan nur unter Vorbehalt zugestimmt.
Die vom Regierungsrat beantragte Anpassung des Richtplans sieht für grosse Windkraftanlagen (mit einer Höhe von mehr als dreissig Metern) sechs mögliche Standorte vor. Diese Gebiete sollen für eine vertiefte Überprüfung in Frage kommen. Die entsprechende Nutzungsplanung soll in der Regel weiterhin durch die Gemeinden durchgeführt werden.
Kommission lehnt drei Standorte ab
Die Kommission lehnte die zusätzlichen Standorte beziehungsweise Standorterweiterungen ab, welche die Regierung beantragte. Die Kommissionsmitglieder stimmten knapp für die Streichung der Standorte Laubberg, Wessenberg und Heitersberg.
Die Kommission fordert zudem, dass grosse Windanlagen nur dort bewilligungsfähig sein sollen, wo ein Windpotenzial von mindestens 450 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr vorhanden ist.
Ausserdem hielt die Kommission daran fest, dass pro Standort mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen erstellt werden müssen. Ein Antrag auf Streichung dieser Anforderung wurde von einer knappen Mehrheit abgelehnt.
Die Vorlage kommt voraussichtlich im März in den Grossen Rat.