Kinderabzüge
Eidg. Vorlage: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
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JA
1'164'329 Stimmen
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NEIN
2'003'012 Stimmen
- Ein deutliches Nein des Stimmvolkes zu höheren Kinderabzügen bei der Bundessteuer.
- SVP, FDP und CVP hatten die höheren Kinderabzüge zugunsten gut Verdienender im Parlament noch durchgeboxt. An der Urne erlitten sie Schiffbruch.
- 63.2 Prozent der Stimmenden lehnten die Gesetzesvorlage ab.
- Nur zwei Kantone stimmten dem Gesetz zu.
Zwar zeigte die letzte Umfrage zur Gesetzesvorlage bereits eine Trendwende hin zu einem Nein. Die Ablehnung ist aber am Abstimmungssonntag weitaus deutlicher als vorausgesagt. Am Schluss sei die Zustimmung «komplett zusammengefallen», bilanziert Lukas Golder vom Institut gfs.bern das deutliche Verdikt.
Diese Trendumkehr sei typisch für Vorlagen, die während längerer Zeit unter dem Radar der Bevölkerung fliegen würden. Lange zeichne sich ein Ja ab, doch plötzlich würden die Schwächen immer bekannter. Und das Hauptargument gegen diese Vorlage sei gewesen, dass «zu wenige von diesen Abzügen profitiert hätten». Das habe den Ausschlag gegeben. «Diese Vorlage ist komplett gescheitert», sagt Golder.
Niederlage für bürgerliche Parteien
Eltern können nach dem Verdikt des Stimmvolks bei der Bundessteuer keine höheren Kinderabzüge geltend machen als heute. Bis zu 25'000 Franken statt maximal 10'100 Franken hätten für von Dritten betreute Kinder möglich sein sollen.
Der allgemeine Abzug pro Kind bleibt bei 6500 Franken und wird nicht auf 10'000 Franken erhöht. Diesen Teil der Vorlage hatte das Parlament eingefügt, gegen den Willen des Bundesrats und um Familien generell zu entlasten. Die Bürgerlichen setzten sich gegen die Linke durch, haben nun aber vor dem Volk verloren.