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Hinfällliger Paragraph wird im Aargau gestrichen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 29.11.2020. Bild: Keystone/Symbolbild
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Kanton Aargau Aargauer Stimmvolk kippt Lotterie-Regelung aus Verfassung

Umsetzung des Geldspielgesetzes

Kanton Aargau: Verfassungsänderung

  • JA

    90.4%

    153'701 Stimmen

  • NEIN

    9.6%

    16'270 Stimmen

  • Über 90 Prozent der Aargauer Stimmberechtigten haben die Anpassung der Kantonsverfassung angenommen.
  • Die Stimmbeteiligung lag bei rund 41 Prozent.
  • Die Aufgabe für das Stimmvolk war ungewohnt: Es entschied über die Streichung eines hinfälligen Paragraphen.
  • Es ging dabei um Lotterien zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken.

Das neue Bundesgesetz über Geldspiele regelt alles so umfassend, dass sich das kantonale Geldspielgesetz von 2019 direkt auf Bundesrecht stützen kann. Die kantonale Abstimmung ist notwendig, weil eine Verfassungsänderung dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden muss.

Ein Nein hätte aber keine Konsequenzen: Es handle sich «nur um eine Bereinigung», erläutert die Staatskanzlei. Im Kantonsparlament wurde die Änderung mit 116 zu 1 Stimmen gutgeheissen.

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