- Das Aargauer Stimmvolk muss am 29. November über eine rein formelle Verfassungsänderung abstimmen.
- Hintergrund ist das neue Geldspielgesetz des Bundes, welches auf Anfang 2019 in Kraft getreten ist, dieses erfordert kantonale Anpassungen von Gesetz und Verfassung.
- Das neue Aargauer Geldspielgesetz wurde ohne politischen Widerstand bereits definitiv vom Kantonsparlament bewilligt und tritt so oder so Anfang 2021 in Kraft.
- Die nötige Anpassung der Verfassung ist ebenfalls völlig unumstritten, erfordert aber zwingend eine Volksabstimmung.
Es gehört zu den Volkspflichten in einer Demokratie, dass Änderungen der Verfassung per Abstimmung bewilligt werden müssen, seien es auch noch so kleine Änderungen. Genau so präsentiert sich die Situation im Kanton Aargau für die Abstimmung vom 29. November, wenn das Stimmvolk über eine rein formelle Verfassungsänderung befinden muss. Als Service-Public-Unternehmen informiert SRF aber auch über solche «unwichtigen» Vorlagen.
National zuerst umstritten, dann klar bewilligt
Im Juni 2018 bewilligte das Schweizer Stimmvolk sehr deutlich mit 73 Prozent Ja-Stimmen das neue nationale Geldspielgesetz. Kernpunkt dieser Vorlage war, dass die Schweizer Casinos neu auch Online-Geldspiele anbieten dürfen bzw. dass ausländische Anbieter keinen Zugang mehr zum Schweizer Online-Geldspiele-Markt haben. Vor allem diese Netzsperre für ausländische Casino-Betreiber war im Abstimmungskampf umstritten.
Die Änderung des nationalen Geldspielgesetzes trat nach dem klaren Volks-Ja Anfang 2019 in Kraft und machte Anpassungen in den kantonalen Gesetzen nötig. Im Aargau war die entsprechende Änderung völlig unumstritten, das Kantonsparlament bewilligte das neue Geldspielgesetz im Juni 2020 mit 114 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Diese Änderung ist bereits rechtsgültig und wird Anfang 2021 in Kraft treten.
Anpassung der Aargauer Kantonsverfassung
Die Änderung des Geldspielgesetzes auf Bundes- und Kantonsebene macht auch eine Anpassung der Aargauer Verfassung nötig. Hier geht es um eine rein formelle Bereinigung: Weil sich der Aargau in seiner Gesetzgebung neu direkt auf das Bundesgesetz abstützen kann, wird die bisherige Bestimmung in der Verfassung unnötig und kann ersatzlos aufgehoben werden. Diese Änderung muss das Stimmvolk nun bewilligen.
Im Abstimmungsbüchlein weist die Aargauer Regierung darauf hin, dass weder Zustimmung noch Ablehnung der Verfassungsänderung materielle Konsequenzen hätte. Im Kantonsparlament wurde die Änderung mit 116 zu 1 Stimmen gutgeheissen.
Offizielle Informationen zur Abstimmung
Wie bereits erwähnt: Es gehört zu den Pflichten eines demokratischen Staates über Verfassungsänderungen abstimmen zu lassen, auch wenn die Änderungen ohne jede Konsequenz bleiben.