Aktueller Stand: Im Juni 2018 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über Geldspiele deutlich angenommen. Als Folge davon müssen die Kantone ihre eigenen Bestimmungen zum Geldspiel anpassen. Dafür haben sie zwei Jahre Zeit. Zurzeit ist im Aargau das Gesetz über Lotterien und Glücksspiele vom 8. Mai 1838 in Kraft. Dieses über 180 Jahre alte Gesetz soll durch ein neues kantonales Geldspielgesetz ersetzt werden.
Das soll sich ändern: Die grösste Änderungen, die die Aargauer Regierung vorschlägt, betrifft private Pokerturniere. Aktuell darf im Aargau nur das Grand Casino Baden solche Pokerturniere veranstalten. Neu sollen auch kleine Pokerturniere von Privaten erlaubt werden. Für solche Turniere gibt es aber Vorschriften. Unter anderem darf das Startgeld der Spieler einen gewissen Betrag nicht überschreiten. Ausserdem müssen die Veranstalter beim Kanton eine Bewilligung einholen.
Das sagen die Parteien: Am 3. Januar ist die Vernehmlassung zu Ende gegangen. Die Parteien von links bis rechts sind sich grundsätzlich einig. Sie befürworten die Änderungen im Geldspielgesetz. Nur kleinere Punkte werden kritisiert. Die FDP kritisiert, dass der Kanton viele Details selber bestimmen will über die Verordnung zum Gesetz. Ausserdem betonen mehrere Parteien, dass man bei der Spielsuchprävention in Zukunft noch genauer hinschauen sollte.
Nur geringe Kritik von Casino-Betreiber: Detlef Brose, der Chef des Grand Casinos Baden, wünscht sich noch strengere Vorschriften für die kleinen Pokerturniere, die neu im Aargau erlaubt werden sollen. Er ist aber nicht grundsätzlich gegen die Vorschläge der Aargauer Regierung – im Gegenteil: Brose hofft, dass durch die kleineren Turniere auch wieder mehr Leute im Casino pokern an den grossen Turnieren. Dies sei nötig, da der Pokerboom in den vergangenen Jahren etwas abgeflacht sei.