Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals
Kanton Freiburg: Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals
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JA
59'811 Stimmen
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NEIN
25'890 Stimmen
- Im Kanton Freiburg wurde über das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) abgestimmt.
- Die kantonale Pensionskasse muss ihren Vorsorgeplan revidieren und vom System mit Leistungsprimat zum Beitragsprimat wechseln.
- Mit einer deutlichen Mehrheit wurde diese Änderung nun von der Bevölkerung gutgeheissen.
Aufgegleist hat die Pensionskassenreform Staatsrat Georges Godel (CVP). Ohne Reform würde 2052 nur noch ein Deckungsgrad von etwa 50 Prozent bestehen. Gemäss Bundesgesetz (BVG) müsste die Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) aber einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent ausweisen.
SRF-Freiburg-Korrespondent Oliver Kempa: «Es ist eine ausgewogene Reform: ein Kompromiss, mit dem weder links noch rechts hundertprozentig zufrieden sind, mit dem aber alle leben können. Keine der grossen Parteien hatte im Vorfeld ein Nein empfohlen, deshalb war die Position der Gegner der Reform von Anfang an schwierig bis aussichtslos.»
Die Vorgeschichte
Im Freiburger Grossen Rat unterstrichen Bürgerliche und CVP die Dringlichkeit, den Anforderungen des Bundes nachzukommen und die Pensionen zu garantieren.
Im Vorfeld der Abstimmung gab es immer wieder Proteste des Staatspersonals. Zudem hätte Links-grün im Grossen Rat gerne die Rentenverluste minimiert, kam aber mit ihren Änderungsanträgen nicht durch. Das Gesetz untersteht nun dem obligatorischen Finanzreferendum.
Die Reform der PKSPF mit ihren 21'000 aktiven Versicherten gibt seit gut zwei Jahren zu diskutieren. Gegen das Vorhaben stellen sich der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD).