- Die Luzerner Stimmbevölkerung hat den Änderungen der Bau- und Zonenordnung klar zugestimmt.
- Einzeln abgestimmt wurde über die Zonenänderung im Würzenbach – auch diese wurde klar genehmigt.
Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Stadtteil Luzern, exklusive Würzenbachmatte
Stadt Luzern: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Stadtteil Luzern, exklusive Würzenbachmatte
-
JA
17'610 Stimmen
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NEIN
5'588 Stimmen
Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Stadtteil Luzern, Anpassung Würzenbachmatte
Stadt Luzern: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Stadtteil Luzern, Anpassung Würzenbachmatte
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JA
14'570 Stimmen
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NEIN
8'542 Stimmen
Die Revision der Bau- und Zonenordnung BZO war unumstritten – alle Parteien hatten sich dafür ausgesprochen. Das Ja ermöglicht unter anderem der Luzerner Kantonalbank und der CSS, ihre Hauptsitze in der Stadt auszubauen – höher und dichter als ursprünglich erlaubt. Auch profitieren verschiedene Baugenossenschaften von lockereren Regeln. Eine weitere Änderung betrifft die Ortsbildschutzzone: Neu dürfen «störende» Gebäude abgerissen werden.
Kirchgemeinde kann bauen
Etwas weniger klar fiel der Entscheid zur Würzenbachmatte aus – dem einzigen Punkt in der BZO, der separat zur Abstimmung kam. Mit dem Ja wird dort ein Grundstück der reformierten Kirchgemeinde umgezont, die Alterswohnungen erstellen will. Mit einer Spezialklausel wird die Kirchgemeinde verpflichtet, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen: Die Mieten müssen «10 Prozent unter dem quartierüblichen Mietzins» liegen.
SP fordert mehr gemeinnützige Wohnungen
Gegen diese Umzonung hatten sich SP und Grüne gewehrt, sie verlangten gemeinnützigen Wohnbau. Denn die Luzernerinnen und Luzern hatten mit einer Initiative beschlossen, dass der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen erhöht werden muss. In diesem Bereich müsse die Stadt jetzt erst recht einen Effort leisten, fordert die Co-Präsidentin der städtischen SP, Simone Brunner: «Wir haben bereits ein Postulat eingereicht mit der Anregung, dass der Stadtrat zwei weitere Grundstück gemeinnützig entwickeln soll.»
Gerade das Ja zur BZO begünstigt den Bau von gemeinnützigen Wohnungen.
Dieses Anliegen stösst bei der Baudirektorin der Stadt Luzern, Manuela Jost, auf offene Ohren: «Gerade das Ja zur Teilrevision der BZO begünstigt den Bau von gemeinnützigen Wohnungen.» Zudem beabsichtige die Stadt ohnehin, Grundstücke zu erwerben oder zu vermitteln, damit Genossenschaften zusätzliche Wohnungen erstellen können.