E-Zigaretten ab 18 & vier Sonntagsverkäufe (Hauptvorlage)
Kanton Bern: Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe: Hauptvorlage
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JA
148'448 Stimmen
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NEIN
173'316 Stimmen
E-Zigaretten ab 18 (Eventualantrag)
Kanton Bern: Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe: Eventualantrag
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JA
230'281 Stimmen
-
NEIN
85'506 Stimmen
Weil die Hauptvorlage scheiterte, sind zusätzliche Sonntagsverkäufe im Kanton Bern vom Tisch. Mit der Annahme des Eventualantrags werden aber strengere Jugendschutz-Vorschriften für den Verkauf von E-Zigaretten eingeführt.
Die Regierung hat ein lachendes und ein weinendes Auge.
Die Regierung und die Mehrheit des Kantonsparlaments hatten für ein Ja zu beiden Vorlagen geworben, also auch für vier statt zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr. Dass die Bevölkerung Letzteres ablehnte, nehme die Regierung zur Kenntnis, sagt Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann (SP). «Wir sind aber froh, dass wir den Jugendschutz bei den E-Zigaretten verstärken können.» Die Regierung habe nach dieser Abstimmung ein lachendes und ein weinendes Auge.
Die Arbeitsbedingungen der Verkäuferinnen und Verkäufer sind auch wichtig.
Ganz zufrieden ist hingegen Johannes Wartenweiler vom kantonalen Gewerkschaftsbund. Die Leute hätten verstanden, dass die Arbeitsbedingungen der Verkäuferinnen und Verkäufer auch wichtig seien. «Es geht nicht immer nur um immer mehr Konsum.»
Das waren die Argumente
Die Befürworterinnen und Befürworter von vier statt zwei Sonntagsverkäufen erhofften sich eine Stärkung des Detailhandels und eine Belebung der Innenstädte. Sonntagsverkäufe entsprächen zudem einem Bedürfnis der Kundinnen und Kunden.
Die Gegnerinnen und Gegner bezweifelten den volkswirtschaftlichen Nutzen der Neuerung und sie wollten das Verkaufspersonal vor mehr Sonntagsarbeit schützen. Die Gewerkschaften hatten deshalb das Referendum ergriffen, unterstützt von linken, grünen und christlichen Parteien.
Die Vorlage enthielt noch eine zweite Neuerung, die ein ganz anderes Thema betrifft: Für E-Zigaretten sollen künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für herkömmliche Raucherwaren. Jugendliche unter 18 Jahren sollen demnach keine «E-Zigis» mehr kaufen dürfen. Dasselbe gilt für Hanfzigaretten und Schnupftabak.
Anders als die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten war der verstärkte Jugendschutz in der parlamentarischen Beratung weitgehend unbestritten, nun wurde er auch von der Stimmbevölkerung klar angenommen.