«Der gesamte Stadtrat ist enttäuscht», sagt Thomas Niederberger, Stadtpräsident von Kreuzlingen, gegenüber SRF. Die Kreuzlinger Stimmbevölkerung hat die «Volksinitiative zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz» knapp angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 53.4 Prozent
Stadthaus-Projekt
Kreuzlingen: Volksinitiative «zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz»
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JA
2'342 Stimmen
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NEIN
2'055 Stimmen
Selbstverständlich akzeptiere man den Entscheid der Stimmbevölkerung und werde nun mögliche Varianten für die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung prüfen, so Niederberger: «Der Auftrag der Initiative ist, dass ein Alternativprojekt für einen neuen Standort erarbeitet wird.»
Zurück auf Feld eins
Man beginne beim Stadthaus-Projekt nun wieder von vorne. Die nötige Evaluation für das weitere Vorgehen werde der Stadtrat breit abgestützt und ohne Vorbehalte vornehmen. «Wir werden nicht im stillen Kämmerlein überlegen, welches mögliche Alternativen zum geplanten Stadthaus sein könnten», so Niederberger.
«Wir machen den Fächer weit auf und prüfen zunächst mit dem Gemeindeparlament mögliche Varianten, bevor wir einen Planungskredit beantragen werden», wird der Stadtpräsident in einer Mitteilung der Stadtverwaltung zitiert. Er gehe davon aus, dass eine Volksabstimmung mit dem Kreditantrag für eine optionale Lösung frühestens im Jahr 2023 vorgelegt werden kann.
Eine lange Vorgeschichte
In Kreuzlingen wird seit über 30 Jahren über ein neues Stadthaus diskutiert. Die heutigen Büros sind in der Stadt auf fünf verschiedene Standorte verteilt. Die Stimmbevölkerung bewilligte schon im November 2016 einen Baukredit in der Höhe von 47.5 Millionen Franken. Das Abstimmungsresultat war äusserst knapp, gerade einmal fünf Stimmen machten den Unterschied.
Das geplante Stadthaus mit einer Tiefgarage auf der Festwiese beim Bärenplatz wurde zum Fall fürs Verwaltungsgericht. Eine Stimmrechtsbeschwerde wurde Anfang dieses Jahres vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Allerdings entschied das Verwaltungsgericht in einem anderen Verfahren im Mai 2020, dass das 111 Meter lange Stadthaus nach jetzigem Baurecht nicht bewilligt werden kann. Für den Bau wäre eine Anpassung des Baureglements nötig.