- Gesundheitsminister Alain Berset hat die Argumente von Bundesrat und Parlament gegen die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» dargelegt.
- Diese greife auf unverhältnismässige Weise in die Wirtschaftsfreiheit ein, so Berset.
- Volk und Stände befinden am kommenden 13. Februar über die Initiative, hinter der verschiedene Gesundheitsorganisationen stehen.
Bei einer Annahme des Volksbegehrens würde Werbung für Tabakprodukte überall dort verboten, wo sie Kinder und Jugendliche erreichen kann. Zudem würden Bund und Kantone verpflichtet, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Wie dies geschehen soll, lässt der Initiativtext offen.
Bundesrat und Parlament geht das Begehren zu weit. Sie teilen zwar das Anliegen der Initianten, Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen des Rauchens zu schützen, wie Alain Berset in Bern vor den Medien sagte.
Kultur- und Sportveranstaltungen in Gefahr
Ihrer Ansicht nach soll Tabakwerbung jedoch in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet sowie an Kiosken erlaubt bleiben – und ebenso an nationalen Veranstaltungen, sofern sich diese nicht explizit an Jugendliche richten. Der Bundesrat begründet dies insbesondere mit der Wirtschaftsfreiheit.
Zudem treffe das von der Initiative geforderte generelle Sponsoringverbot gewisse Kultur- und Sportveranstaltungen finanziell empfindlich, argumentieren die Initiativgegner.
Altersgrenze neu einheitlich bei 18
Berset verwies auf den indirekten Gegenvorschlag, den das Bundesparlament in der Herbstsession verabschiedet hatte. Die Gesetzesrevision kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung am 13. Februar in Kraft treten, das Stimmvolk befindet nicht darüber.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden Tabakwerbung und Werbung für E-Zigaretten auf Plakaten und in Kinos schweizweit verboten. Sponsoring wird verboten für Veranstaltungen in der Schweiz, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen. Gratismuster von Tabakprodukten dürfen nicht mehr verteilt werden.
Die Kantone können weiterhin strengere Regeln erlassen. Bereits heute verboten sind in der Schweiz Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbemassnahmen, die sich gezielt an Jugendliche richten. Zudem bringt die Gesetzesrevision ein landesweites Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren. Bislang liegt die Altersgrenze in einigen Kantonen bei 16 Jahren.
Die Initianten hatten den indirekten Gegenvorschlag bei dessen Verabschiedung als «Alibiübung» bezeichnet. Tabakwerbung bleibe ausgerechnet dort erlaubt, wo Jugendliche besonders leicht erreichbar seien – im Internet.