Im Kanton Uri wird der Steuerwert von Liegenschaften künftig vom Schreibtisch aus bestimmt – und nicht mehr vor Ort. Das Stimmvolk hat am Sonntag eine Vereinfachung des Schätzungswesens deutlich gutgeheissen.
Vereinfachung des Schätzungswesens
Kanton Uri: Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern
-
JA
6'165 Stimmen
-
NEIN
1'723 Stimmen
Die Urnerinnen und Urner befürworteten die Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern mit einem Ja-Stimmenanteil von 78.16 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 30.7 Prozent.
Neues Schätzungssystem ist günstiger
Die neue Schätzungsmethode führt zu Kosteneinsparungen von 3.2 Millionen Franken, weil in den meisten Fällen der Hausbesuch durch die Steuerbehörde für einen Augenschein vor Ort entfällt. Nur noch Neubauten oder massiv sanierte Häuser sollen nach wie vor von einer Vertreterin oder einem Vertreter des Kantons auf ihren Wert begutachtet werden.
Der Kanton Uri muss laut seinem Steuergesetz alle zwölf Jahre den Wert der Liegenschaften neu ermitteln, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Finanzdirektor Urs Janett (FDP) ist erfreut darüber, dass die nächste Schätzung – die voraussichtlich 2027 stattfinden wird – nach dem neuen System vonstattengehen kann. «Wir können die Schätzung nun viel effizienter durchführen und sind auch flexibler, falls es in der Steuergesetzgebung des Bundes zu Neuerungen kommt und zum Beispiel der Eigenmietwert abgeschafft wird», sagt er.
Wir können die Schätzung der Liegenschaften nun viel effizenter durchführen.
Bei der letzten Schätzung von 2011 waren rund 15 Personen während zwei Jahren damit beschäftigt, sämtliche Urner Haushalte zu begutachten. Dies ist nicht nur aufwändig und kostenintensiv – die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre der Einwohnerinnen und Einwohner durch den Kanton seien heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen, argumentierte die Regierung im Vorfeld.
Kanton muss zuerst neue Software beschaffen
Notwendig für den Systemwechsel ist jedoch die Anschaffung einer neuen Software, um die Liegenschaftssteuer zu berechnen. Diese schlägt mit 1.6 Millionen Franken zu Buche. Allerdings, sagt Janett, müsse die heute im Einsatz stehende Software ohnehin ersetzt werden.
«Seit 2021 gibt es für unser Programm keine Wartung und keine Updates mehr – wir müssten also auch eine neue Softwarelösung finden, wenn wir die alte Schätzungsmethode beibehielten», so der Finanzdirektor. Der Zeitpunkt sei darum ideal, um gleich das ganze System zu ändern.
Neues System soll nicht zu höherer Steuerlast führen
Die Vorlage war weitgehend unbestritten, bereits das Kantonsparlament hatte sie ohne Gegenstimme durchgewinkt. Zu reden gab allerdings die Befürchtung einiger Liegenschaftseigentümer, mit dem neuen System würde auch der Eigenmietwert ihrer Immobilien höher ausfallen – mit entsprechenden Auswirkungen auf ihre Einkommenssteuerrechnung.
«Diese Einwände waren uns bewusst, darum haben wir der Stimmbevölkerung ein Modell mit Abzügen vorgelegt, bei dem der Eigenmietwert nicht steigt.» Ziel sei es, den Systemwechsel so zu schaffen, dass er sich nicht auf die Steuerbelastung der Urnerinnen und Urner auswirke.
Das revidierte Steuergesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten. Die Regierung will nun die Ausschreibung für die notwendige neue Software lancieren.