- Das Aargauer Stimmvolk entscheidet am 15. Mai über Steuersenkungen. Damit soll der Kanton Aargau ins schweizerische Mittelfeld vorrücken.
- Unternehmen, die mehr als 250'000 Franken Gewinn erzielen, sollen weniger Steuern bezahlen.
- Für natürliche Personen sind höhere Pauschalabzüge vorgesehen.
- Die Steuerausfälle würden bis zu 220 Millionen Franken pro Jahr betragen.
Total gibt es im Kanton Aargau rund 25'000 Unternehmen. 1300 davon würden von der neuen Steuerreglung profitieren. Die Gesamtsteuerbelastung für Firmen mit einem Gewinn ab 250'000 Franken soll von 18.6 Prozent auf 15.1 Prozent gesenkt werden. Die Senkung würde gestaffelt in drei Etappen umgesetzt.
Eine Änderung des Aargauer Steuergesetzes betrifft aber nicht nur Firmen, sondern auch Privatpersonen. Aargauerinnen und Aargauer sollen künftig höhere Abzüge für die Krankenkassenversicherung und die Sparkapitalzinsen machen können. Diese wurden seit 20 Jahren nicht mehr angepasst.
Ehepaare und gemeinsam besteuerte Paare könnten eine Pauschale von 6000 Franken statt nur 4000 Franken abziehen. Für Einzelpersonen beträgt der Pauschalabzug neu 3000 Franken statt wie bisher 2000 Franken.
Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken würden 128 Franken weniger bezahlen, bei einem Einkommen von 100'000 Franken wären es 203 Franken. Für Verheiratete würden die Reduktionen 248 Franken beziehungsweise 364 Franken betragen.
Es geht um Millionen
Die Senkung der Gewinnsteuern wird gemäss Regierungsrat zu Mindereinnahmen des Kantons von 30 Millionen Franken für das Jahr 2022 bis 90 Millionen Franken für das Jahr 2024 führen. Bei den Gemeinden würden 14 Millionen bis 42 Millionen Franken wegfallen.
Die Erhöhung der Pauschalabzüge wird zu Mindereinnahmen beim Kanton von 46 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 42 Millionen Franken führen. Die Gemeinden sollen Kompensationszahlungen erhalten.
Wenn die Stimmberechtigten das geänderte Steuergesetz gutheissen, wird dieses rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Es würde bei der Steuererklärung im nächsten Jahr zum Tragen kommen.
Regierungsräte sollen entlassen werden können
Als zweite kantonale Vorlage vom 15. Mai wird im Aargau über die «Amtsenthebungsinitiative» abgestimmt. Bei offensichtlichem und grobem Fehlverhalten oder einer Amtsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen sollen Behördenmitglieder ihres Amtes enthoben werden können. Dabei geht es um vor allem um Regierungsräte. Die Modalitäten sollen in einem Gesetz geregelt werden.
Für die Initiative haben sich der Regierungsrat und alle Parteien ausser der FDP ausgesprochen. Das Anliegen stammt von der BDP, welche mittlerweile auch im Aargau mit der CVP zur Mitte-Partei fusioniert hat. Eine Amtsenthebung soll nur in besonders schweren Fällen möglich sein. Es gehe nicht darum, ungeliebte Behördenmitglieder zu entmachten, so die Initianten.