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Abstimmung im Kanton Jura Jura sagt Ja zu Absetzungsoption von Behördenmitgliedern

  • Im Kanton Jura können Exekutivmitglieder des Kantons und der Gemeinden künftig des Amtes enthoben werden.
  • Dies haben über 87 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entschieden.
  • Die Option kommt zum Zug bei schweren Verfehlungen oder bei dauerhafter Unfähigkeit eines Behördenmitarbeiters, das Amt auszuüben.
  • Die Vorlage bezieht sich nicht auf Mitglieder des Parlaments.

Absetzung von Behördenmitgliedern

Kanton Jura: Verfassungsänderung: Absetzung von Behördenmitgliedern

  • JA

    87.5%

    14'701 Stimmen

  • NEIN

    12.5%

    2'096 Stimmen

Mit dieser Regelung soll das Funktionieren der Institutionen gewährleistet werden. Sie soll auch vor einer Situation schützen, die in anderen Kantonen aufgetreten ist. Bei den Debatten im Parlament war die Rede davon, dass eine «Affäre Maudet» im Jura verhindert werden soll.

Verfehlungen und Krankheit als Absetzungsgrund

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Absetzt werden kann, wer die Pflichten seines oder ihres Amtes in schwerwiegender Weise verletzt hat, etwa durch Machtmissbrauch oder durch die Verletzung der Amtswürde. Amtsträgerinnen und Amtsträger sollen auch abgesetzt werden können, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Mandate auszuüben.

Parlamentsmitglieder ausgenommen

Diese Verfassungsänderung beschränkt die Möglichkeit, ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten, auf die Mitglieder der Regierung und der Gemeindeexekutiven sowie auf die Justizbehörden. Sie betrifft nicht die Mitglieder des Parlaments, da die Abgeordneten es abgelehnt haben, dass sie selbst Gegenstand einer Amtsenthebung sein können.

Ebenso wenig sind die Mitglieder der kommunalen Legislativen, also den Gemeinderäten, einbezogen. Die Möglichkeit, sie abzuwählen, ist im Gemeindegesetz enthalten.

Blick auf Sitzung
Legende: Nicht mehr so sichere Posten: Im Kanton Jura sollen Behördenmitglieder einfacher abgesetzt werden können. Keystone/Symbolbild/ GAETAN BALLY

Gegner: Raum für Willkür

Während der Kampagne vertraten die Gegnerinnen und Gegner die Ansicht, dass diese Bestimmung unnötig sei, da dieses Problem im Kanton Jura nie aufgetreten sei. Sie verwiesen auch auf die Schwierigkeit, den Begriff des schweren Fehlverhaltens zu definieren, eine Unschärfe, die ihrer Meinung nach zu viel Raum für Willkür lässt.

Die «Affäre Maudet»

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Bei den Verfehlungen rund um den Genfer Staatsrat Pierre Maudet geht es darum, dass der heute 45-Jährige Ende Oktober 2020 wegen einer Luxusreise nach Abu Dhabi aus dem Staatsrat zurückgetreten ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichts von Ende Oktober 2022 machte sich Maudet bei dieser Reise und dem Besuch des Formel-1-Grand-Prix der Vorteilsannahme schuldig. Im April 2023 wurde Maudet als Staatsrat wiedergewählt.

Diese Argumente überzeugten jedoch eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht, die die Vorlage mit 14'701 zu 2096 Stimmen, das heisst mit über 87 Prozent, angenommen haben. Die Wahlbeteiligung lag bei 31.7 Prozent. Die Regierung muss dem Parlament nun ein Ausführungsgesetz vorschlagen, das die Absetzung von gewählten Volksvertretern ab der Legislaturperiode 2026 ermöglichen könnte.

Video
Archiv: Damit es im Kanton Jura nicht zu einer «Affäre Maudet» kommt, soll die Kantonsverfassung geändert werden.
Aus Rundschau vom 13.02.2019.
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 58 Sekunden.

Abstimmungsstudio, 18.06.2023, 12:00 Uhr ; 

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